Politik

Bundesrat lehnt Antrag zur Neuregelung der Ärztehonorare ab

  • Montag, 6. April 2009

Berlin – Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind im Bundesrat mit einer Initiative zur Neuregelung der Ärztehonorare gescheitert. Baden-Württembergs Landessozialministerin Monika Stolz (CDU) forderte am Freitag in Berlin bei den Bundesratsberatungen zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine Überarbeitung der Honorarreform. „Weder das ausgegebene Ziel der Transparenz noch das der Kalkulierbarkeit ist erreicht worden“. Sie forderte ausgewogene und für alle vertretbare Lösungen. Die Länder sprachen sich mehrheitlich dagegen aus.

Laumann163dpa
Karl-Josef Laumann /dpa

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte, dass die Honorarreform halbherzig umgesetzt worden sei. Die beiden Länder schlugen eine bundesweite Angleichung der Behandlungsmengen vor. Bislang ist das Behandlungslimit in den einzelnen Regionen unterschiedlich geregelt. „Der Punktwert wurde bundesweit vereinheitlicht. Sein Pendant aber, der sogenannte Behandlungsbedarf, nicht“, kritisierte Laumann.

Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder lehnte das Ansinnen ab. Die Honorarreform derzeit durch gesetzliche Regelungen zu verändern, sei unangemessen und führe zu keinem Ergebnis. Die mecklenburgische Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) wehrte sich gegen den Vorwurf, nur die ostdeutschen Länder profitierten von der Honorarreform. „Die Reform kommt nicht nur Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg zugute.“ Vielmehr habe die Reform positive Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem.

Ferner forderten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, das Honorarvolumen mindestens auf dem Niveau von 2008 zu halten. Darüber hinaus sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Honorarverteilung auf regionaler Ebene in den Jahren 2009 und 2010 eigenständig regeln können.

Keine Mehrheit fanden in der Länderkammer zudem zwei Änderungsanträge zur AMG-Novelle, mit denen die umstrittene Verpflichtung der Krankenkassen, mit Leistungserbringern bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge abschließen zu müssen, wieder abgeschafft werden sollte. Die Anträge sahen außerdem vor, die Neuregelung rückgängig zu machen, wonach Hausarztverträge nur noch mit Gemeinschaften abzuschließen sind, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte eines Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten.

Mehrheitlich stimmten die Ländervertreter hingegen für einen Antrag, nach dem die vor fünf Jahren eingeschränkte Kostenbeteiligung der Kassen bei der künstlichen Befruchtung wieder aufgehoben werden soll. Seit Inkrafttreten der Regelung sei die Zahl der nach künstlicher Befruchtung geborenen Kinder deutlich gesunken, heißt es in der Antragsbegründung.

Nicht durchsetzen konnten sich bei den Beratungen die Gegner des Arzneimittelversandhandels. So wurden Anträge der Länder Bayern und Sachsen abgelehnt, die ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten vorsahen.

Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz wird nun im Bundestag beraten. Der Entwurf enthält auch eine Regelung zur Neuregelung des Krankengeldes, die für Ärzte von Bedeutung ist, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Zur Erinnerung: Zum 1. Januar 2009 entfiel für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige und Freiberufler der Anspruch auf Krankengeld. Nun ist geplant, ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich für ein „gesetzliches Krankengeld“ zu entscheiden, wofür aber statt eines ermäßigten der allgemeine Beitragssatz fällig wird.

Der Gesetzentwurf wird am 6. Mai Gegenstand einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages sein, bevor er am 17. Juni im Plenum verabschiedet werden soll. Zum 1. August soll die AMG-Novelle in Kraft treten.

SR

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