Politik

Bundesrat: Partner sollen sich bei Krankheit automatisch vertreten dürfen

  • Freitag, 14. Oktober 2016
Uploaded: 14.10.2016 14:06:21 by maybaum
/dpa

Berlin – Ehegatten und Lebenspartner sollen sich im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls automatisch gegenseitig vertreten dürfen. Dies sieht ein Gesetz­ent­wurf vor, den die Länderkammer heute beschlossen hat.

Ist ein volljähriger Partner wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat nichts Gegenteiliges geäußert, soll der Partner die mit dem Krankheitsfall zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln dürfen. Er kann dann etwa in ärztliche Heilbehandlungen ein­willi­gen, Be­handlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.

Behandelnde Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger sind zudem von ihrer Schweige­pflicht gegenüber dem Ehegatten entbunden. Der Ehegatte kann unter denselben Vo­raus­setzungen Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen sowie seinerseits behandelnde Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger von ihrer Schweigepflicht im Verhältnis zu Dritten entbinden.

Bislang setzt eine solche Vertretungs­befugnis die Existenz einer Vorsorge­vollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung voraus. Tat­sächlich gebe es jedoch häufig keine Vorsorge­voll­mach­ten, da Gedanken über Krankheit und Behinderung verdrängt würden. Mit der beschlossenen Gesetzesinitiative müssen sich jetzt Bundesregierung und Bundestag befassen.

Kritik kam von der Stiftung Patienten­schutz. „Gut gemeint ist hier schlecht gemacht“, er­klärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Der Gesetzentwurf habe zahlreiche Schwächen und Unklarheiten. Das Selbstbestimmungsrecht von Ver­heirateten würde stark einge­schränkt. Zukünftig müsse derjenige aktiv wider­sprechen, der seinem Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht zuge­stehen will. Der Entwurf der Länder lasse zudem im Unklaren, wann eine Notfall­si­tu­ation endet und ab wann eine gerichtliche Betreuung not­wendig wird. Das eigentliche Motiv der Justizminister sei es, Geld zu sparen, kritisierte Brysch. Die Länder gäben der­zeit rund eine Milliarde Euro für Betreuungsverfahren aus. „Durch die automatische Vor­sorgevollmacht sollen viele dieser Verfahren überflüssig werden“, erklärte er.

afp/may

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