Bundesrat: Partner sollen sich bei Krankheit automatisch vertreten dürfen

Berlin – Ehegatten und Lebenspartner sollen sich im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls automatisch gegenseitig vertreten dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Länderkammer heute beschlossen hat.
Ist ein volljähriger Partner wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat nichts Gegenteiliges geäußert, soll der Partner die mit dem Krankheitsfall zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln dürfen. Er kann dann etwa in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.
Behandelnde Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger sind zudem von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten entbunden. Der Ehegatte kann unter denselben Voraussetzungen Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen sowie seinerseits behandelnde Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger von ihrer Schweigepflicht im Verhältnis zu Dritten entbinden.
Bislang setzt eine solche Vertretungsbefugnis die Existenz einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung voraus. Tatsächlich gebe es jedoch häufig keine Vorsorgevollmachten, da Gedanken über Krankheit und Behinderung verdrängt würden. Mit der beschlossenen Gesetzesinitiative müssen sich jetzt Bundesregierung und Bundestag befassen.
Kritik kam von der Stiftung Patientenschutz. „Gut gemeint ist hier schlecht gemacht“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Der Gesetzentwurf habe zahlreiche Schwächen und Unklarheiten. Das Selbstbestimmungsrecht von Verheirateten würde stark eingeschränkt. Zukünftig müsse derjenige aktiv widersprechen, der seinem Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht zugestehen will. Der Entwurf der Länder lasse zudem im Unklaren, wann eine Notfallsituation endet und ab wann eine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Das eigentliche Motiv der Justizminister sei es, Geld zu sparen, kritisierte Brysch. Die Länder gäben derzeit rund eine Milliarde Euro für Betreuungsverfahren aus. „Durch die automatische Vorsorgevollmacht sollen viele dieser Verfahren überflüssig werden“, erklärte er.
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