Politik

Bundesrat verabschiedet E-Health-Gesetz

  • Freitag, 18. Dezember 2015

Berlin – Nach dem Bundestag hat am Freitag der Bundesrat das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ verabschiedet. Es soll im neuen Jahr in Kraft treten.

Mit dem Gesetz soll die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versicherten­stammdaten innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Dadurch werden laut Bundesrat die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen. Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Außerdem soll es für Patienten künftig einen elektronischen Medikationsplan geben. Zusätzlich wird geprüft, wie telemedizinische Anwendungen ausgebaut werden können.

Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten. Zuvor hatten Union und SPD im Bundestag für die Vorlage von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gestimmt, die Linke stimmte dagegen und die Grünen enthielten sich. Die Linke verlangte, die elektronische Gesundheitskarte komplett zu stoppen und stattdessen patientenorientierte Alternativen zu entwickeln. Den Grünen ging es unter anderem darum, ein Prüfsiegel für die rund 400.000 Gesundheits-Apps zu etablieren und die Telematikinfrastruktur auf andere Gesundheitsberufe wie die Pflege auszudehnen.

Nach jahrelangen Verzögerungen und Blockaden will Gröhe mit dem Gesetz auch den Zeitdruck auf Industrie und Akteure im Gesundheitswesen erhöhen. Der Minister räumte ein, dass die Industrie weiterhin Probleme habe, die notwendige Technik bereitzustellen. Die angedrohten gesetzlichen Sanktionen hätten aber dazu geführt, dass alle Beteiligten intensiv daran arbeiteten, den Zeitplan einzuhalten.

kna

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