Bundesrat will Kitas und Schulen beim Thema Masernschutz entlasten

Berlin – Der Bundesrat will vor allem Schulen und Kitas mehr Zeit geben für die Umsetzung der Maßnahmen zum Masernschutz.
In einer Entschließung schlägt die Länderkammer heute vor, die ursprünglich Ende Juli auslaufende Frist für die Dokumentation der Masernimmunität in Gemeinschaftseinrichtungen um knapp 1,5 Jahre bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Aus Sicht des Bundesrates sind gerade Schulen und Kitas durch die Pandemie so gefordert, dass eine solche Aufgabe eine zusätzliche Belastung darstelle.
Hintergrund sind die Regeln zum Masernschutz im Infektionsschutzgesetz, die seit dem 1. März 2020 gelten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule, den Kindergarten oder Besuch einer Kindertagespflege eine Masernimpfung nachweisen müssen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten wie Erzieher, Lehrer, Tagespfleger und medizinisches Personal – soweit sie nach 1970 geboren sind.
Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Diese Immunität müssen die Gemeinschaftseinrichtungen laut Gesetz bis Ende Juli erfassen und dokumentieren.
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