Bundesregierung hat gegen private Trägerschaft von Kliniken nichts einzuwenden
Berlin – Die Bundesregierung hat gegen die private Trägerschaft von Kliniken grundsätzlich nichts einzuwenden. Das geht aus der Antwort (17/12346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12240) zur Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) hervor. Der wirtschaftliche Erfolg vieler privat geführter Krankenhäuser belege, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung von Krankenhäusern durch private Trägerstrukturen begünstigt werden könne, so die Begründung. Solange dies die Sicherstellung der Krankenhausversorgung nicht beeinträchtige, sei gegen eine private Trägerschaft grundsätzlich nichts einzuwenden.
Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Eine solche Beeinträchtigung ist nach Einschätzung der Bundesregierung bisher nicht festzustellen.“ Im Übrigen verweist die Bundesregierung darauf, dass die von den Fragestellern dargestellten Geschehnisse um das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Hessen fielen.
Das UKGM war zuletzt durch Auseinandersetzungen zwischen den Betreibern – der Rhön-Klinikum AG – und dem Land Hessen in die Schlagzeilen geraten. Grund war unter anderem, dass die Klinikleitung einen erheblichen Arbeitsplatzabbau angekündigt hatte. Auch hätte das UKGM eigentlich zum 1. Januar 2013 ein Partikeltherapiezentrum zur Krebsbehandlung in Betrieb nehmen müssen. Rhön hatte diese Vereinbarung aus dem Übernahmevertrag aber nicht erfüllt.
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