Politik

Bundesregierung hat Vorbehalte gegenüber anonymen Geburten

  • Montag, 3. Dezember 2007
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Bislang sind 143 Kinder in Babyklappen abgegeben worden /ddp

Berlin – Die Bundesregierung hat deutliche Vorbehalte gegenüber anonymen Geburten geäußert. Bisher seien noch nicht alle Erfahrungen ausgewertet, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Große Anfrage der FDP, die am Montag bekannt wurde. Darin betonte die Regierung aber zugleich, dass nach derzeitiger Einschätzung „eine in das alleinige Ermessen der Mutter gestellte (Nicht-)Preisgabe ihrer Identität problematisch sein“ dürfte.

Zur Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung von anonymen oder geheimen beziehungsweise vertraulichen Geburten wollte sich die Regierung noch nicht äußeren. Allerdings werde „dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft durch eine vertrauliche Geburt besser Rechnung getragen“. Eine anonyme Geburt sollte demnach nur in Ausnahmefällen möglich sein. So würde ein Stufenmodell, das die Anonymität der Mutter nur bei Gefahr für Leib oder Leben von Kind oder Mutter vorsieht, „das verfassungsrechtlich garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung besser zu Geltung bringen“.

Nach Regierungsangaben registrierten die Länder bislang 143 Kinder aus Babyklappen und 94 anonyme Geburten. Allerdings sind die Zahlen unvollständig, da mehrere Länder sie entweder überhaupt nicht erfassen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten damit begonnen haben.

Anonyme Geburt und Babyklappe sollen verhindern, dass Mütter ihre Kinder aufgrund einer Notlage oder Konfliktsituation aussetzen oder töten. Eine Rechtsgrundlage dafür fehlt. Kritiker betonen das Recht des Kindes auf seine Herkunft und befürchten, dass derartige Angebote die eigentlichen Adressaten nicht erreichen, sondern neue Konflikte schaffen.

Bisherige Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen oder vertraulichen Geburt sind bisher nicht zu einem parlamentarischen Abschluss gekommen. Union und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag, die Erfahrungen mit der anonymen Geburt auszuwerten und - soweit notwendig - gesetzlich zu regeln. Die Diskussion um die anonyme Geburt begann mit der Eröffnung der ersten Babyklappe im Jahr 2000 in Hamburg.

kna

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