Bundesregierung informiert über die Forschung an hochpathogenen Erregern
Berlin – Mit rund 122,4 Millionen Euro gefördert hat der Bund zwischen 1999 und 2011 die Forschung an hochpathogenen Erregern. Das berichtet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Danach gibt es in Deutschland zwei Laboratorien mit der Sicherheits-/Schutzstufe 4. Sie befinden sich an der Philips-Universität Marburg und am Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Zwei weitere Hochsicherheitslabore dieser Stufe seien derzeit beim Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems und beim Robert-Koch-Institut im Aufbau.
Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage gewarnt, dass Terroristen Technologien, Materialien und das Wissen über Viren und deren Verbreitung für die Entwicklung von Biowaffen nutzen könnten. Dieser sogenannte Dual-Use könne die Gesellschaft gefährden, heißt es in der Kleinen Anfrage.
Die Bundesregierung betont, Deutschland verfüge für den Umgang mit biologischen Erregern über einen umfangreichen Rechtsrahmen, der international beispielhaft sei. Die Selbstverpflichtungen von Wissenschaft, Industrie und Verbänden in Form von Verhaltenskodizes würden das Problembewusstsein der Akteure für die Dual-Use-Problematik zusätzlich erhöhen.
Es sei jedoch wichtig, auch angehende Wissenschaftler zu sensibilisieren. Allerdings seien für die Publikation einer wissenschaftlichen Studie grundsätzlich die beteiligten Forscher verantwortlich oder auch deren Betreuer. Die Wissenschaftler seien verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Fachzeitschriften seien dazu angehalten, bei der Entscheidung über die Publikation einer Studie auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.
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