Bundesregierung sieht deutliche Verbesserungen bei der Rehabilitation

Berlin – 1.233 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen haben im Jahr 2011 mit rund 119.000 Beschäftigten etwa 1,9 Millionen Patienten betreut. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD hin. Die Fragesteller betonen in der Kleinen Anfrage, dass die demografische Entwicklung es nötig mache, die medizinische Rehabilitation ständig weiterzuentwickeln und fragen, was diesbezüglich in den vergangenen Jahren geschehen sei.
Die Bundesregierung weist dazu auf folgende Punkte hin:
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23. Oktober 2012 habe die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf Beratung und Information durch die Pflegekassen und auf eine nachvollziehbare und transparente Prüfung von Anträgen gestärkt.
Auch pflegende Angehörige würden stärker als bislang unterstützt.
Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 28. Juli 2011 sei im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Schiedsstellenverfahren für Versorgungsverträge im Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation eingeführt worden, um den Interessenausgleich zwischen den Rehabilitationseinrichtungen und den Krankenkassen zu unterstützen.
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 habe die Gleichstellung der ambulanten mit stationären Rehabilitationseinrichtungen vorangetrieben und
für die ambulante Rehabilitation ein Schiedsverfahren zu Vergütungsverträgen vorgesehen.
Außerdem habe das Gesetz das Entlassmanagement konkretisiert. Es habe klargestellt, dass dieses Teil der Krankenhausbehandlung ist.
Zur Stärkung des Wettbewerbs der Krankenkassen könnten diese nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz ihren Versicherten über die gesetzlich festgeschriebenen Leistungen hinaus in bestimmten Bereichen zusätzliche Satzungsleistungen anbieten, auch bei Vorsorge und Rehabilitation.
Wichtig sei außerdem, dass sich die Verbände der Krankenkassen und Einrichtungen Ende Januar 2012 auf eine überarbeitete Fassung der für die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bei der Prüfung der Anträge maßgebenden „Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ und auf Umsetzungsempfehlungen verständigt hätten
Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21. Juli 2012 habe außerdem eine Reha-Regelung für Organspender geschaffen.
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