Vermischtes

Bundesrepublik muss Schmerzensgeld wegen vergessener OP-Nadel bezahlen

  • Donnerstag, 20. Dezember 2018

Stuttgart – Weil Ärzte im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm bei einer Operation eine Nadel im Unterleib einer Patientin vergessen haben, muss die Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld zahlen. In einem Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einer heute 30-Jährigen Recht und verurteilte den Träger der Klinik zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro.

Die 30-Jährige aus Aalen hatte sich 2013 das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm für eine Nierensteinoperation ausgesucht. Im März wurde operiert. Zwei Monate später informierten die Ärzte sie darüber, dass eine von vier bei der Operation eingesetzten Nadeln in ihrem Unterleib vergessen wurde.

Aktuell liegt die Nadel tief in einem Lendenmuskel. Mindestens einmal hat sie sich seit der OP im Körper bewegt. Schmerzen verursache die Nadel aktuell zwar nicht, jedoch bleibe eine permanente Unsicherheit, sagte die 30-Jährige. Ärzte hätten ihr geraten, nichts zu tun, durch das sie stürzen könne. Reiten oder Inlineskates fahren mit ihren beiden Kindern seien tabu. Herausoperieren möchte sie die Nadel nicht. Zumal jede OP ein Risiko sei – und Ärzte ihr auch davon abgeraten hätten.

Der Frau wurde zudem ein Schadenersatz für bisher entstandene materielle Schäden von 2.000 Euro zugesprochen. Wie das Landgericht Ulm sieht der Stuttgarter OLG-Senat im Zurücklassen der 1,9 Zentimeter langen Nadel einen schuldhaften – aber nicht groben – Behandlungsfehler der Klinik. Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.

dpa

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