Bundestag beschließt Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Berlin – Die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland erhalten mehr Freiheiten. Das sieht das „Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“, kurz Wissenschaftsfreiheitsgesetz, vor. Der Bundestag hat es am vergangenen Freitag beschlossen.
Zu den Einrichtungen, die von dem neuen Gesetz profitieren, gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die Leibniz-Institute, die Nationalakademie Leopoldina und die Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst. Sie erhalten dadurch mehr Freiheit bei Finanz- und Personalentscheidungen, bei Beteiligungen und Bauverfahren. Bürokratische Hemmnisse sollen mit dem Gesetz sinken, Kompetenzen gebündelt und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Auch die Arbeit des Robert Koch-Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll durch das Gesetz flexibler werden. „Gute Forschung ist nicht planbar. Sie braucht Freiraum, um zu gelingen“, sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan (CDU). Sie betonte, die Zeit sei reif für mehr Flexibilität im öffentlichen Haushaltsrecht, für stärkere Leistungsanreize und einen effizienteren Einsatz von Ressourcen.
Dazu erhielten die Einrichtungen „ein völlig neues Maß an Autonomie und Eigenverantwortung“, so die Ministerin. „Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein international sichtbares Zeichen zum Aufbruch, nicht nur für die außeruniversitäre Forschung, sondern für das gesamte Wissenschaftssystem“, betonte Schavan.
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