Politik

Bundestag streitet über Biobanken

  • Freitag, 3. Dezember 2010

Berlin – Der Bundestag hat am Donnerstagabend kontrovers über Biobanken debattiert. Die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz rief die Bundesregierung auf, die Forschung mit genetischen Proben endlich auf eine „rechtlich sichere Grundlage zu stellen“.

Der Aufbau von Biobanken stelle erhebliche Herausforderungen für den Datenschutz und den Schutz von Patientenrechten dar. Derzeit sei der Verkauf von genetischen Daten noch ebenso möglich wie die Vernetzung von Biobanken ohne datenschutzrechtliche Regelungen, kritisierte Hinz.

Rene Röspel (SPD) hob hervor, Deutschland nehme im Bereich der Nutzung von Biobanken international eine starke Stellung ein. Dies müsse durch eine „gezielte Förderpolitik vorangetrieben werden“.

Man müsse aber auch einen rechtlichen Rahmen schaffen, um Missbrauch zu verhindern. Hierbei müsse ein Mittelweg gefunden werden, der sowohl eine Überregulierung als auch „Wildwuchs“ bei der weiteren Entwicklung verhindere.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Feist kritisierte die Forderung der Grünen, verwendete Proben unverzüglich nach Erreichen des Forschungszwecks zu vernichten und die Daten zu löschen. Dies stehe „in direktem Widerspruch zur Forschungspraxis“.

Ähnliches gelte auch für zu enge Eingrenzungen bei den Einwilligungserklärungen der Probanden. Die deutschen Biobanken gingen bereits jetzt, ohne spezifische gesetzliche Regelung, „sehr behutsam und verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Daten um“, betonte Feist.

Sowohl die Grünen als auch die SPD haben jeweils einen eigenen Antrag für ein „Biobanken-Gesetz“ vorgelegt. Die Anträge wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Wegen der späten Stunde wurden die Reden zu Protokoll gegeben.

Biobanken sind Einrichtungen zur Speicherung von Materialien, die dem menschlichen Körper entnommen wurden. Bislang gibt es in Deutschland keine spezifischen Vorschriften für Biobanken.

Das im Januar 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz beinhaltet rechtliche Regelungen für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie für Bereiche des Arbeitslebens und der Versicherungswirtschaft. Es gilt aber nicht für genetische Analysen und den Umgang mit Proben und Daten zu Forschungszwecken.

kna

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