Politik

Bundestag verabschiedet Hinterbliebenengeld

  • Freitag, 19. Mai 2017

Berlin – Wer durch einen Unfall oder eine Straftat einen nahestehenden Menschen verliert, soll künftig eine Entschädigung „für sein seelisches Leid“ verlangen können. Der Bundestag verbaschiedte gestern am späten Abend die Einführung eines Anspru­ches auf „Hinterbliebenengeld“. Diesen sollen enge Verwandte wie Ehegatten oder Kinder geltend machen können, aber auch andere, die dem Getöteten besonders nahestanden – etwa Partner ohne Trauschein.

„Der Tod eines nahestehenden Menschen ist der schlimmste Verlust, den man sich vorstellen kann. Das unermessliche Leid kann durch Geld niemals aufgehoben werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner. Möglich sei aber, das Leid durch einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld zumindest ein Stück weit zu lindern. Über die An­spruchshöhe sollen die Gerichte entscheiden, erklärte Fechner. Grundlage sei das indi­vi­duelle Leid der Hinterbliebenen, das im Einzelfall von den Richtern zu bemessen sei.

Auch Unions-Politiker betonten, kein Geld der Welt könne den Verlust eines Menschen ausgleichen. Es gehe vielmehr um einen „symbolischen Ausgleich des Trauer­schmer­zes“ und ein Zeichen der Solidarität mit Hinterbliebenen.

Im Gesetzentwurf heißt es, beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen stehe Angehörigen bislang nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie eigene Gesundheitsbeschädigungen nachweisen könnten. Für ihr seelisches Leid erhielten sie bislang aber keine Entschädigung. Das soll sich nun ändern.

dpa

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