Bundestag verabschiedet Hinterbliebenengeld
Berlin – Wer durch einen Unfall oder eine Straftat einen nahestehenden Menschen verliert, soll künftig eine Entschädigung „für sein seelisches Leid“ verlangen können. Der Bundestag verbaschiedte gestern am späten Abend die Einführung eines Anspruches auf „Hinterbliebenengeld“. Diesen sollen enge Verwandte wie Ehegatten oder Kinder geltend machen können, aber auch andere, die dem Getöteten besonders nahestanden – etwa Partner ohne Trauschein.
„Der Tod eines nahestehenden Menschen ist der schlimmste Verlust, den man sich vorstellen kann. Das unermessliche Leid kann durch Geld niemals aufgehoben werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner. Möglich sei aber, das Leid durch einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld zumindest ein Stück weit zu lindern. Über die Anspruchshöhe sollen die Gerichte entscheiden, erklärte Fechner. Grundlage sei das individuelle Leid der Hinterbliebenen, das im Einzelfall von den Richtern zu bemessen sei.
Auch Unions-Politiker betonten, kein Geld der Welt könne den Verlust eines Menschen ausgleichen. Es gehe vielmehr um einen „symbolischen Ausgleich des Trauerschmerzes“ und ein Zeichen der Solidarität mit Hinterbliebenen.
Im Gesetzentwurf heißt es, beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen stehe Angehörigen bislang nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie eigene Gesundheitsbeschädigungen nachweisen könnten. Für ihr seelisches Leid erhielten sie bislang aber keine Entschädigung. Das soll sich nun ändern.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: