Bundestag vergibt Forschungsauftrag zur Online-Mediensucht
Berlin – Das Thema „Online-Mediensucht“ beschäftigt jetzt auch den Deutschen Bundestag. Er hat dazu das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag beauftragt, das Thema „Neue elektronische Medien und Suchtverhalten“ wissenschaftlich zu untersuchen. Die Thematik ist kontrovers. So wird beispielsweise in Deutschland diskutiert, ob „Mediensucht“ offiziell als Krankheit anerkannt und infolgedessen therapeutische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen werden sollten.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hatte das Thema „Verhaltenssüchte“ schon 2013 in einem Eckpunktepapier umrissen und die Politik aufgefordert, auf die hier entstehenden neuen Herausforderungen zu reagieren. Die so genannten nicht-stoffgebundene Süchte oder Verhaltenssüchte äußern sich in zwanghafter Wiederholung von bestimmten Verhaltensweisen, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Betroffene verspürten dann den starken Drang, dem jeweiligen Reiz zu folgen, er dominiere ihre Gedanken und ihre Handlungs- und Entscheidungsfreiheit sei stark eingeschränkt, umreißt die Fachgesellschaft die Süchte. Die exzessive Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten aktiviere dieselben Belohnungszentren im Gehirn und führe zu einer ähnlichen Symptomatik wie bei substanzbezogenen Störungen. Daher sei es sinnvoll, von „Süchten“ zu sprechen.
„Die verstärkte fachliche Beschäftigung mit den Verhaltenssüchten beziehungsweise ihrer Klassifikation, Diagnostik und Behandlung auf der Basis öffentlicher Förderung ist unabdingbar“, so die DGPPN. Die Politik sei gefordert, Aufklärungsmaßnahmen flächendeckend einzuführen, Angebote für Betroffene zu schaffen sowie verstärkt in die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zu investieren.
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