Politik

Bundestag will Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren

  • Freitag, 1. März 2013
Uploaded: 01.03.2013 16:57:44 by mis
dapd

Berlin – Der Bundestag hat gestern das „16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittel­gesetzes“ verabschiedet. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren, um die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen einzuschränken. Denn das jährliche Resistenzmonitoring zeige insbesondere in bestimmten Tierhaltungen hohe Resistenzraten gegen wichtige Antibiotikagruppen auf, heißt es in der Beschluss­empfehlung des Landwirtschaftsausschusses. Zudem lägen Erkenntnisse vor, denen zufolge Antibiotika in bestimmten Tierhaltungssystemen in hohen Mengen eingesetzt würden.

Konkret soll das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) künftig dazu ermächtigt werden, über Rechtsverordnungen Antibiotika, die für die Humanmedizin von Bedeutung sind, in der Tierhaltung zu verbieten. Bislang kann der Tierarzt im Einzelfall darüber entscheiden, ob bestimmte Antibiotika umgewidmet, also abweichend von ihrer Zulassung, zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden dürfen.

„Die Umwidmung von bestimmten Antibiotika auf andere Anwendungsgebiete oder eine andere Tierart kann grundsätzlich einen Beitrag zur Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen leisten, zum Beispiel die Umwidmung der für die Humanmedizin wichtigen Gruppen der Chinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Anwendung dieser Antibiotika stehe im Zusammen­hang mit der Entstehung und Ausbreitung des Resistenzphänomens ESBL-(„extended spectrum β-Lactamases“)bildender Keime.

Zudem kann das Ministerium künftig vorschreiben, dass bestimmte Antibiotika nur durch den Tierarzt selbst angewendet werden dürfen, zum Beispiel, wenn sie „die Gesundheit von Mensch oder Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, sofern sie nicht fachgerecht angewendet werden“ oder wenn sie „wiederholt in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden“.

Desweiteren wird das BMELV dazu ermächtigt, den Einsatz eines Antibiogramms, eines Tests zur Bestimmung der Empfindlichkeit von Erregern, verbindlich vorzuschreiben, mit dem das wirksamste Antibiotikum gefunden werden soll.

Künftig sollen die zuständigen Behörden darüber hinaus ermitteln, wie viele Antibiotika pro Betrieb und Tierarzt in einem Halbjahr zum Einsatz kommen. Liegt ein Tierhalter über dem Durchschnitt, muss er, zusammen mit einem Tierarzt, die Gründe dafür nennen und aufzeigen, wie der Antibiotikaeinsatz verringert werden kann. Liegt ein Tierhalter im oberen Viertel muss er, auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung, innerhalb von zwei Monaten einen schriftlichen Plan erstellen, wie er den Einsatz von Antibiotika verringern will.

Der Tierhalter wird dazu verpflichtet, den Einsatz von Antibiotika in der Folge zu verringern. Gelingt es ihm nach einem Jahr nicht, die Grenzwerte zu unterschreiten, kann die zuständige Behörde Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika treffen.

fos

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