Bundesteilhabegesetz: Koalitionsausschusses einigt sich
Berlin – Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Erleichterungen für Menschen mit Behinderung verständigt, um deren Lebensbedingungen zu verbessern. Das ist ein Ergebnis einer Sitzung des Koalitionsausschusses mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) am späten Mittwochabend im Kanzleramt.
Die Atmosphäre in der Runde sei trotz des Zerwürfnisses von CDU und CSU und vor allem ihrer beiden Vorsitzenden Merkel und Seehofer gut gewesen, hieß es anschließend in Unionskreisen. In dreieinhalb Stunden am Mittwochabend sei es sehr viel zielorientierter zugegangen als in den sechs Stunden am Vorabend. CDU und CSU hätten an einem Strang gezogen. Die Zeichen stünden auf „positive Entwicklung“.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) berichtete von der Einigung auf Grundzüge für das geplante Gesetzespaket, das die Lebensbedingungen für Millionen von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Das sogenannte Bundesteilhabegesetz solle bis Ende Juni ins Kabinett gebracht werden. Angesichts der erwarteten Mehrkosten ab 2017 sollen die Kommunen entlastet werden – im Umfang von fünf Milliarden Euro. Nach dem bisherigen Entwurf sind ab 2017 steigende Mehrkosten für den Bund von bis zu 693 Millionen Euro im Jahr 2020 vorgesehen. Auf Länder und Gemeinden sollen in den kommenden vier Jahren Mehrkosten zwischen 30 und 154 Millionen Euro pro Jahr entfallen.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für viele, viele Menschen mit Behinderungen“, sagte Nahles. Unter anderem ist geplant, dass Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen, deutlich mehr Vermögen als bisher behalten dürfen. Heute sind es nur 2.600 Euro. Die Leistungen für Betroffene sollen verbessert, die Bereitstellung weniger kompliziert werden. Behinderte, die in speziellen Werkstätten arbeiten, sollen leichter in den regulären Arbeitsmarkt kommen. In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung.
Im Gegensatz zur positiven Darstellung des geplanten Gesetzes durch die Regierungskoalition stieß bereits der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz auf massive Proteste behinderter Menschen und auf scharfe Kritik bei der Verbändeanhörung, weil dieser auch eine Reihe von Verschlechterungen vorsieht. Nach dem Treffen der Koalitionsspitzen erneuern die Kritiker ihre Bedenken.
„Wir behinderte Menschen werden es auf keinen Fall widerstandslos zulassen, dass vorne herum schöne Reden mit einigen Verbesserungen gehalten werden und hinten herum ein Spargesetz auf den Weg gebracht wird, dass das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen zum Teil massiv erschwert“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Koordinator der von mehreren Behindertenverbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Es könne nicht sein, dass die massive Kritik der Behindertenverbände, die bisher nicht widerlegten Befürchtungen massiver Verschlechterungen und die Einschränkung der Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben einfach übergangen würden und die Regierungskoalition sich ihre Welt schön male, wie es ihr gefalle.
Gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention sei es völlig unverständlich, warum behinderte Menschen, die wie alle anderen auch mitten in der Gesellschaft leben wollten, auch zukünftig zum Beispiel darlegen müssten, warum ein Leben in einer Behinderteneinrichtung für sie unzumutbar ist, um die nötige Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu bekommen.
Unverständlich sei auch, dass sich behinderte Menschen freuen sollten, wenn sie zukünftig nicht mehr nur 2.600 Euro, sondern immerhin 50.000 Euro sparen dürfen, um die nötigen Leistungen bewilligt zu bekommen. Ärgerlich sei dabei nicht nur der weiterhin große bürokratische Aufwand, sondern auch dass diese groß angekündigten Verbesserungen bei vielen Menschen, die auch auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, gar nicht ankämen, weil sie weiterhin im Fürsorgesystem verblieben.
Miles-Paul zufolge bedarf es eines klaren Ausstiegs aus der Anrechung des Einkommens und Vermögens, wie dies bei vielen anderen Leistungen für behinderte Menschen der Fall ist. Ärgerlich sei auch, dass der Grundsatz Eingliederung vor Pflege nicht umgesetzt werde, sondern zukünftig der Vorrang der Hilfe zur Pflege gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe festgeschrieben werde.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: