Bundesverfassungsgericht: AfD nimmt Beschwerde um Maskenpflicht zurück

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein Verfahren zur Maskenpflicht im Bundestag eingestellt. Die AfD habe ihren Antrag zurückgenommen, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. Mit der Rücknahme des Antrags gebe es keine Grundlage mehr für ein Verfahren (Az. 2 BvE 10/20).
„Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht (...)“, heißt es in der Mitteilung weiter.
19 Abgeordnete der Fraktion hatten sich zunächst gegen die im Herbst von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Verpflichtung gewandt, in allen Gebäuden des Bundestags Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der CDU-Politiker war aus ihrer Sicht dazu nicht befugt.
Die Maskenpflicht im Bundestag gilt seit dem 6. Oktober 2020. Abgeordnete können den Mund-Nasen-Schutz aber abnehmen, wenn sie – im Plenarsaal und in Sitzungsräumen – Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen.
Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich der Anordnung demonstrativ widersetzt. Schäuble stützt sich auf sein Hausrecht.
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