Bundesversicherungsamt: Kassen wollten Einfluss auf ärztliche Diagnosen nehmen

Berlin – Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Praxis einzelner Krankenkassen gerügt, Vertragsärzte dazu zu bewegen, Diagnosedaten nachträglich zu ändern. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des BVA hervor, der gestern veröffentlicht wurde. Im Jahr 2014 seien erneut Fälle bekannt geworden, in denen Krankenkassen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen darauf hingewirkt hätten, dass Vertragsärzte Diagnosedaten nachträglich erheben oder korrigieren, nachdem die Abrechnungsdaten bereits an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelt worden seien, erklärt das BVA.
Konkret hätten die betreffenden Krankenkassen den Vertragsärzten „Vorschlagslisten mit vorgeblich fehlenden oder ‚inkorrekten‘ versichertenindividuellen Diagnosen übermittelt, deren Bestätigung zur Einstellung weiterer Prüfungstätigkeiten beziehungsweise ‚zur Vermeidung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen‘ führt“.
Die sodann an die Kassenärztlichen Vereinigungen von vielen Ärzten nachgemeldeten Diagnosedaten seien überwiegend solche, die wegen Morbiditätsorientierung des Risikostrukturausgleichs (RSA) für die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds relevant seien, rügt das BVA. Hintergrund dieses Vorgehens einzelner Krankenkassen war es demnach, durch eine nachträgliche Änderung der Diagnosedaten mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten.
Das Vorgehen, bei fehlenden oder „unpassenden“ Diagnosedaten aus vorhandenen Arzneimittelverordnungen heraus eine vom Wirkstoff ausgehende Zuordnung zu Krankheiten oder gar Diagnosen vorzunehmen und die so „ermittelten“ Diagnosen über Falllisten via Kassenärztliche Vereinigung durch die Ärzte „bestätigen“ zu lassen, sei weder datenschutzkonform noch legitimer Prüfansatz im Sinne der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, kritisiert das Bundesversicherungsamt. Das BVA hat nach eigenen Angaben daher „mehrere aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet, die überwiegend noch andauern“. Die noch offenen Fälle von „Diagnoseprüfungen“ will das BVA konsequent weiter verfolgen.
Krankenkasse bittet Vertragsärzte, lukrative Diagnosen zu stellen
Dasselbe gelte für die in einem weiteren Fall aufgetretene Konstellation einer „zukunftsorientierten Kodierberatung“ der Vertragsärzte durch Vertreter der Krankenkassen, heißt es weiter in dem Tätigkeitsbericht. Zwar würden dabei weder Daten nacherfasst noch würden bisherige Abrechnungen infrage gestellt. „Allerdings handelt es sich nicht um eine allgemeine Beratung über die Bedeutung der Diagnosekodierung im System des RSA am Beispiel fiktiver oder vollständig anonymisierter Fälle. Vielmehr werden den Ärzten versichertenbezogene Referenzlisten mit ergänzenden Hinweisen zur (chronischen) Morbidität des Versicherten mit der Bitte übergeben, diese als Dauerdiagnosen in die Patientenakte einzutragen und die Diagnosen regelmäßig zu kodieren“, schreibt das BVA.
Das Bundesversicherungsamt hält die Übermittlung solcher Befunderhebungshypothesen an Vertragsärzte ebenso für datenschutzwidrig, wie die an den Vertragsarzt gerichteten Erwartungen eine unzulässige Einflussnahme darstellen. Der Arzt allein müsse entscheiden, ob und welche Diagnose sich aktuell als Behandlungsanlass darstelle und ob und welche Leistungen diese auslöse.
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