Bundesversicherungsamt sieht Prüfbedarf im Bereich Kodierung
Berlin – Im Bereich Kodierung besteht erhöhter Prüfungsbedarf. Darauf hat das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht hingewiesen. Diagnosen hätten nicht nur für die richtige Therapie überragende Bedeutung, sondern auch erhebliche finanzielle Auswirkungen, verwies BVA-Präsident Maximilan Gaßner.
Im vergangenen Jahr haben dem BVA zufolge einzelne gesetzliche Krankenkassen versucht, nachträglich auf Diagnosen und ärztliches Kodierverhalten einzuwirken. So habe etwa eine Krankenkasse den Kassenärztlichen Vereinigungen „Korrekturfragebögen“ zur Weiterleitung an Ärzte übermittelt. Diese Bögen enthielten Sozial- und Abrechnungsdaten vorangegangener Quartale, mit denen laut BVA die „Plausibilität“ ausgewählter Diagnosen erschüttert werden sollte.
Ärzte seien zudem nicht verpflichtet, Diagnosen direkt an die Krankenkassen zu melden, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Im Gegenteil: „Eine unmittelbare Erhebung von Diagnosedaten durch Krankenkassen bei Ärzten ist datenschutzrechtlich nicht zulässig“, so der Bericht.
Im stationären Bereich musste die Behörde nach eigener Aussage Kassen mehrfach ermahnen, Diagnosedaten vergangener Abrechnungszeiträume oder anderer Leistungsbereiche gegenüber Krankenhäusern nicht als Korrektur oder Ergänzung RSA-relevanter Nebendiagnosen ohne erneute Abrechnungsrelevanz einzufordern.
„Diese Erfahrung zeigt, dass es unerlässlich ist, auf korrekte Diagnosen und richtiges Kodieren hinzuwirken und dieses durch eine unabhängige staatliche Behörde zu kontrollieren“, erklärte Gaßner. Dementsprechend will sich das BVA diesem Thema weiterhin intensiv widmen und entsprechende Prüfungen durchführen.
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