Bundesweite Behörde für Barrierefreiheit kommt später

Magdeburg – Die Einrichtung einer neuen bundesweiten Behörde, die von Magdeburg aus die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen überwachsen soll, verzögert sich.
Wie das Sozialministerium in Sachsen-Anhalt mitteilte, haben noch nicht alle Bundesländer den entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Bislang sei auch noch keine abschließende Entscheidung über ein Gebäude für die neue Behörde getroffen worden.
Das zugrunde liegende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni. Es soll helfen, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Zu den Produkten, die unter das neue Gesetz fallen, gehören unter anderem Smartphones, Bank- und Fahrkartenautomaten sowie smarte Fernsehgeräte. Das Gesetz war bereits vor vier Jahren verabschiedet worden. Sozialverbände kritisierten damals unter anderem lange Übergangsfristen.
Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit der neuen Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) – so der vollständige Name – ist die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Länder. Das Sozialministerium in Magdeburg rechnet damit, dass die Länderparlamente ihn bis Ende Juli ratifizieren.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolge dennoch, betonte ein Ministeriumssprecher. Unabhängig von der rechtlichen Einrichtung der MLBF könne die Umsetzung durch die zuständigen Stellen der Länder erfolgen.
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