Bundeszentrale bietet Praxen Hilfestellung zu auffälligen pränataldiagnostischen Befunden

Köln – Erhalten Schwangere einen auffälligen pränataldiagnostischen Befund, befinden sie sich oft in einer schwierigen und überfordernden Situation. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet gynäkologischen und anderen fachärztlichen Praxen jetzt mit der Broschüre „Besondere Umstände – Informationen nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund“ Unterstützung bei der Beratung an.
„Wenn Frauen oder Paare erfahren, dass Ihr Kind mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung zur Welt kommen wird, stehen sie oft vor schweren Entscheidungen“, heißt es in der Broschüre. Nicht selten müssten sie einen Weg finden, wo kein gangbarer Weg in Sicht zu sein scheine.
Die Autoren gehen in dem Leitfaden auf die ersten Fragen und Ängste nach einem pathologischen Befund ein. Außerdem thematisieren sie, welche Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten bestehen. Schließlich geht es auch um Unterstützungsansprüche und -möglichkeiten. Zudem informieren die Autoren über den Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung und liefern Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder.
Drei Formblätter zur Gesprächsdokumentation sollen Gynäkologen zudem im Gespräch mit der Schwangeren und ihren Partnern in der Beratungssituation unterstützen und rechtliche Sicherheit bieten.
Die Broschüre wurde laut BZgA mit fachlicher Beratung von 18 Fachgesellschaften aus den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Wohlfahrts- und Behindertenverbänden erarbeitet.
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