Bundeszentrale rät von elektrischen Shishas ab

Köln – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat von sogenannten E-Shishas abgeraten. Bei elektrischen Shishas, die vom Aussehen und Prinzip einer E-Zigarette ähneln, bestünden Gesundheitsrisiken, teilte die Bundeszentrale am Montag in Köln mit. Häufig sei der Zusatzstoff Propylenglykol enthalten, der beim Einatmen unter anderem zu allergischen Reaktionen und Atemwegsreizungen führen könne. Zudem gebe es E-Shishas, die Nikotin enthalten. Dies könne sehr schnell abhängig machen und zu gesundheitlichen Schäden führen.
E-Shishas sind batteriebetrieben und funktionieren über das Verdampfen eines sogenannten Liquids. Diese gibt es ähnlich wie beim Shisha-Tabak in verschiedenen aromatisierten Geschmacksrichtungen, zum Beispiel Mango, Schokolade oder Bubble Gum. Die Liquids könnten daher für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sein und möglicherweise die Hemmschwelle auch für den Gebrauch von Wasserpfeifen oder Zigaretten senken, erklärten die Experten.
BZgA-Direktorin Elisabeth Pott warnte davor, die gesundheitlichen Risiken zu verharmlosen. Solange keine unabhängige Analyse der Inhaltsstoffe und der inhalierten Dämpfe eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nachweise, sei von E-Shishas abzuraten.
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