Politik

Influenza: Gemeinsamer Bundesausschuss will „zügig“ über Vierfachimpfstoff beraten

  • Donnerstag, 18. Januar 2018
/Redpixel, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will „zügig“ darüber beraten, ob der Vierfachimpfstoff gegen Influenza in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Das hat der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, angekündigt. Einen genauen Termin nannte das Gremium auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) nicht. Es bestehe eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten, hieß es aus dem G-BA. Damit müsste bis etwa Ende April eine Entscheidung getroffen sein.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert-Koch-Institut (RKI), den Vierfachimpfstoff künftig für die Versorgung zu präferieren. Die Stiko hatte die bisherige Influenzaimpfempfehlung im epidemiologischen Bulletin vom 11. Januar 2018 ausgesprochen.

Hinweis in Schutzimpfungsrichtlinie

Sollte der G-BA einen speziellen Hinweis für einen Vierfachimpfstoff in die Schutz­impfungsrichtlinie beschließen, würde diese Leistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Die Richtlinie und auch die Hinweise darin seien für die Krankenkassen verbindlich, erklärte eine G-BA-Sprecherin dem .

Derzeit haben die Krankenkassen noch Spielraum bei der Art der Grippeimpfung. Denn laut G-BA ist in der Schutzimpfungsrichtlinie zurzeit nicht ausdrücklich verankert, ob die Kassen die auf dem Markt befindlichen Drei- oder Vierfachimpfstoff verwenden müssen. Damit ist es derzeit allein eine Entscheidung der Krankenkassen, welchen Impfstoff sie ihren Versicherten bezahlen.

Spekulationen darüber, der G-BA würde die Stikoempfehlung nicht umsetzen, wies Hecken heute in die Schranken. Der G-BA habe in der Vergangenheit die Empfehlungen der Stiko „in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle eins zu eins in die Schutz­impfungsrichtlinie übernommen“, sagte er. Vorbehaltlich der Ergebnisse der endgültigen Beratung bestehe kein Grund für solche Spekulationen.

Der GKV-Spitzenverband stellte heute klar, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Das Handeln der Krankenkassen entspreche „der bisherigen Empfehlung“ der Stiko. Diese habe Drei- und Vierfachimpfstoffe als gleichwertig angesehen. „Es gab keine Empfehlung hinsichtlich des zu verwendenden Impfstoffes“, erklärte der GKV-Spitzenverband.

Vierfachimpfstoff nicht lange auf dem Markt

Der Kassenverband betonte zudem, bis zur Grippesaison 2012/13 habe es ausschließ­lich Dreifachimpfstoffe gegen die saisonale Grippe gegeben. Erst seit der Saison 2013/14 seien auch Vierfachimpfstoffe in Deutschland verfügbar, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten. Diesen habe die Stiko aber bisher nicht explizit empfohlen. Bisher hatte die Stiko die Influenzaimpfung unter anderem als Standardimpfung für Personen angeraten, die 60 Jahre oder älter sind. Vorgegeben wurde ein Impfstoff mit von der WHO empfohlener Antigenkombination.

Seit dem 1. April 2007 sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen der GKV. Zuvor waren sie freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen. Grundsätzliche Voraussetzung
für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der GKV ist zunächst eine Empfehlung der Stiko. Auf dieser Basis legt der G-BA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungsrichtlinie fest.

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