Patientenbeauftragte: Über Vierfach-Grippeimpfstoff schnell entscheiden

Berlin – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), hat bei den Krankenkassen eine schnelle Entscheidung zur Kostenübernahme für den Vierfach-Grippeimpfstoff angemahnt. Die Bürger müssten so schnell wie möglich Sicherheit darüber haben, ob die Schutzimpfung von den Kassen übernommen werde, sagte Fischbach der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zugleich forderte sie den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, zeitnah über die geänderte Impfempfehlung zu entscheiden.
Das hatte der G-BA allerdings bereits zugesichert. Nach der offiziell zum 11. Januar geänderten Impfempfehlung der STIKO will der Ausschuss von Ärzten, Kassen und Krankenhäusern nach eigener Aussage „zügig“ entscheiden, ob diese in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Dafür gibt es eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten. Von der Entscheidung des G-BA ist auch abhängig, welche Impfungen Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und somit von den Kassen bezahlt werden.
Entscheidung nicht den Kassen überlassen
Der Gesundheitswissenschaftler Gerd Glaeske warnte davor, „die Entscheidung zwischen Vierfach- und Dreifachimpfstoff einzelnen Kassen zu überlassen“. Bei Neuimpfungen sollten die gesetzlichen Krankenkassen ab sofort und generell die Kosten für den Vierfachimpfstoff übernehmen, sagte er der Zeitung.
Mehrere Kassen haben bereits angekündigt, die Vierfachimpfung für Risikopatienten zu übernehmen, darunter die Barmer und die DAK Gesundheit. Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung generell älteren Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken mit Grundleiden wie Diabetes, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, medizinischem Personal und Schwangeren.
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