Carstens-Stiftung fördert Wahlpflichtfach Homöopathie
Essen – Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung fördert ab dem Sommersemester 2010 die Einrichtung des Wahlpflichtfaches Homöopathie an den medizinischen Fakultäten mit bis zu 750 Euro pro Semester. Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2010.
Neben der Mittelvergabe sieht die Carstens-Stiftung ihre Aufgabe insbesondere darin, die Universitäten bei der Suche nach kompetenten Referenten zu unterstützen und ihnen geeignete Curricula zur Verfügung zu stellen.
Die Einrichtung dieses Wahlpflichtfaches soll Medizinstudenten eine kritische, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Homöopathie während des Studiums ermöglichen, um damit auch der steigenden Nachfrage auf Patientenseite begegnen zu können.
Laut Approbationsordnung für Ärzte können Universitäten Homöopathie als Wahlpflichtfach für den ersten und zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung anbieten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: