Checkliste für Arztbewertungsportale neu aufgelegt
Berlin – Eine neue Version des Anforderungskataloges „Gute Praxis Bewertungsportale“ hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) herausgegeben. In der neuen Auflage sind zwei Qualitätskriterien hinzugekommen, so dass der Katalog jetzt aus 42 Anforderungen besteht.
Aus den Einträgen im Arztbewertungsportal sollte sich danach entnehmen lassen, ob der Arzt über eine Zulassung für die vertragsärztliche Versorgung verfügt. Außerdem sollte das Portal auf Preisvergleiche für medizinische Dienstleistungen verzichten, zum Beispiel für Schönheitsoperationen.
Hinter jeder Frage steht in der neuen Auflage eine genaue Erläuterung, wann ein Kriterium als erfüllt gilt. Um die Checkliste übersichtlicher zu gestalten sind die Kriterien außerdem in die Bereiche „gesetzliche Vorgaben“, „Transparenz“, „Datenschutz“, „Bewertungsverfahren“, „Maßnahmen gegen Missbrauch und Manipulation“ und „Nutzerfreundlichkeit“ eingeteilt.
Bei der Überarbeitung der Checkliste saßen im Expertenkreis erstmals Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung, der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundeszahnärztekammer zusammen.
„Neben dem überarbeiteten Kriterienkatalog für Arztbewertungsportale werden deshalb demnächst auch Versionen für Bewertungsportale für Zahnärzte und für Psychotherapeuten erscheinen“, hieß es aus dem ÄZQ.
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