Ärzteschaft

Checkliste für das elektronische Diabetes-Management

  • Dienstag, 10. November 2015

Berlin – Viele Ärzte investieren in Software-Lösungen, die sie bei der Betreuung von Diabetespatienten unterstützen, zum Beispiel bei der Auswertung von elektronischen Diabetes-Tagebüchern. „Nicht selten ist dabei aber zu beobachten, dass die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen unterschätzt oder von den entsprechenden Anbietern verharmlost werden“, warnt Oliver Ebert, Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

So müsse der Patient beispielsweise grundsätzlich eingewilligt haben, bevor Daten, die der Schweigepflicht unterliegen, die Praxis verlassen. Um die juristischen Risiken von Softwarelösungen, Online-Tagebüchern und Apps besser abschätzen zu können, hat die Fachgesellschaft mit Unterstützung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland eV eine leicht verständliche Checkliste für Ärzte und Praxispersonal entwickelt.

Ebert weist besonders daraufhin, dass Ärzte sich nicht durch Prüfsiegel, Zertifikate oder Datenschutzerklärungen täuschen lassen dürften. „Diese belegen im Zweifel nur, dass der Anbieter seinerseits Datenschutzbestimmungen einhält und die bereits bei ihm befindlichen Daten rechtskonform behandelt“, so der Jurist. Die für den Arzt wichtige Frage, ob die Datenübermittlung im jeweiligen Einzelfall die ärztliche Schweigepflicht verletze, werde aber in der Regel nicht beantwortet.

„Mit der Checkliste können Ärzte eine vorhandene oder zur Anschaffung vorgesehene Datenmanagementlösung auf Risiken prüfen“, empfiehlt auch Guido Freckmann, zweiter Vorsitzender der AG Diabetes & Technologie der DDG. Sehr nützlich sei sie zudem zur Vorbereitung von Gesprächen mit Software-Anbietern. „Dann kann der Arzt die richtigen Fragen stellen“, so Freckmann.

hil

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