Chirurgische Fachgesellschaft unterstützt Bundesratsinitiative für Widerspruchslösung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt die Forderung des Bundesrats, bei der Organspende in Deutschland eine Widerspruchslösung einzuführen. „Das bisherige Verfahren hat nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, sagte der DGCH-Generalsekretär Thomas Schmitz-Rixen. Ein Systemwechsel sei „dringend geboten“.
In Deutschland gilt derzeit die „erweiterte Zustimmungslösung“: Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten erforderlich. Liegt keine Stellungnahme vor, entscheiden die engen Angehörigen oder ein Bevollmächtigter.
Mit dieser Regelung stagniert in Deutschland die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau: Mehr als 8.000 Menschen warten hierzulande aktuell auf ein Spenderorgan, täglich versterben etwa drei Patientinnen und Patienten auf der Warteliste.
Da in Ländern mit Widerspruchslösung mehr gespendet wird, bezieht Deutschland aus diesen Staaten Spenderorgane zur Transplantation.
Diese Situation sei nicht hinnehmbar, findet der DGCH-Experte Matthias Anthuber von der Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg.
„Die Bundestagsabgeordneten konnten sich vor drei Jahren aus vorgeblich ethischen Gründen mehrheitlich nicht zu einer Widerspruchslösung durchringen. Da verwundert es doch, dass es von Seiten der deutschen Politik keinen Aufschrei gibt, wenn in unseren Kliniken täglich Spenderorgane aus Ländern transplantiert werden, die unter den rechtlichen Bedingungen der Widerspruchslösung entnommen wurden“, sagte er. „Wäre die deutsche Politik konsequent, müsste sie aufgrund ethisch-moralischer Bedenken die Transplantation dieser Organe in Deutschland verbieten“, so seine Auffassung.
Der Experte verweist auf Spanien, wo die Widerspruchslösung gilt. Dort betrage die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr – in Deutschland warteten die Betroffenen zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ. „Wir brauchen dringend die Widerspruchslösung“, stellt Anthuber klar.
Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, mit einem Gesetzesentwurf dafür zu sorgen, dass die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird.
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