Ärzteschaft

Compliance-Report zu Vergabevorwürfen: Gassen handelte rechtens

  • Freitag, 21. Oktober 2016

Berlin – Der Vorwurf wog schwer: Anfang der Woche schrieb das Handelsblatt, der Vor­standsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, habe eigenmächtig und ohne einen „erforderlichen Vorstandsbeschluss“ für eine poli­ti­sche Beratungsfirma knapp 40.000 Euro ausgegeben. Gassen wies die Vorwürfe um­gehend zurück. Ein Bericht des KBV-Compliance-Beauftragten, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, untermauert nun die Darstellung Gassens.

Demnach spreche der Wortlaut der internen Regelungen in der KBV sowie den ge­setz­li­chen Vorgaben eher dafür, dass „ein Vorstandsbeschluss nicht erforderlich ist“, heißt es. Eine Beschaffung durch ein Mitglied des Vorstandes sei weder durch die Geschäftsord­nung des Vorstandes, noch durch die Geschäftsordnung der Dienststelle, noch durch die Beschaffungsordnung oder die Satzung ausdrücklich geregelt, schreibt der Compli­ance-Beauftragte.

Zwar sei das allgemeine Vergaberecht einzuhalten, das sei nach einem Gutachten der KPMG Rechtsanwalts­gesell­schaft, aber auch „vertretbar“ erfolgt. Ein Anfangsverdacht auf eine Straftat – wie etwa Untreue – kann der Compliance-Beauftragte genauso wenig erkennen, wie eine Haftung der KBV. Allerdings bestünden im Rahmen der Abrechnung der Reisekosten Unstimmigkeiten in den Belegen, die im Rahmen einer Rechnungs­korrek­tur richtig gestellt werden müssten, heißt es. Darüber hinaus empfiehlt der Beauf­tragte, Mängel und Unklarheiten in den internen Regelungen der KBV abzustellen.

Das Handelsblatt hatte zum Wochenbeginn berichtet, der KBV-Chef habe die Politik­agen­tur Miller & Meier Consulting GmbH beauftragt, „obwohl keine Verträge vorgelegt werden konnten, die jeweils abgerechneten Reisekosten nicht den Belegen entspra­chen" und „keine prüfbaren Leistungsbeschreibungen vorgelegen“ hätten. Dies gehe aus einem Bericht der Innenrevision der KBV hervor. Zudem hätte eine Vergabever­fah­ren stattfinden müssen, da das Auftragsvolumen 20.000 Euro überschritten habe.

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