Coronaimpfstoffe: Verpflichtungsermächtigung für Gesundheitsministerium

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von knapp 748 Millionen Euro eingehen.
Das geht aus einer Unterrichtung (20/7005) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hervor. Die Verpflichtungsermächtigung sei notwendig, damit sich Deutschland den von der EU-Kommission mit BioNTech/Pfizer ausgehandelten Vertragsanpassungen zur Reduzierung und Streckung von Impfstofflieferungen anschließen kann.
Im Haushaltsjahr 2023 werde der Bundeshaushalt dadurch voraussichtlich in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro entlastet, so die Bundesregierung.
Aus der Einzelaufstellung der Bundesregierung geht hervor, dass die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 747.956.000 Euro gilt – davon fällig im Haushaltsjahr 2024 bis zu 346 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2025 bis zu 380 Millionen Euro, 2026 bis zu 15 Millionen Euro und 2027 bis zu 5,7 Millionen Euro.
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