Coronaimpfung: Bei Uneinigkeit darf ein Elternteil entscheiden

Frankfurt am Main – Können sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht darüber einigen, ob dieses mit einem mRNA-Impfstoff gegen eine Coronainfektion geimpft werden soll, darf derjenige Elternteil entscheiden, der die Impfung befürwortet.
Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aber nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts gibt und das Kind selbst geimpft werden möchte. Das hat das OLG heute in Frankfurt mitgeteilt (Az.: Az. 6 UF 120/21).
Im konkreten Fall ging es um einen fast 16 Jahre alten Jungen, für den aufgrund seiner Vorerkrankungen eine eindeutige Impfempfehlung der STIKO vorlag. Vater und Sohn wollten die Impfung, die Mutter war damit nach Auskunft des OlG nicht einverstanden und bezeichnete diese als „Gentherapie“.
Das Amtsgericht hatte dem Vater nach dessen Antrag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die alleinige Befugnis übertragen, über die Impfung seines Sohnes zu entscheiden. Dagegen hatte die Mutter erfolglos Beschwerde beim OLG eingelegt.
Die erste Impfung des Jungen ist nach Auskunft des Gerichts bereits erfolgt. Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.
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