Ärzteschaft

Coronatestpflicht könnte laut KBV-Chef Gassen bald wegfallen

  • Mittwoch, 2. Juni 2021
In Niedersachsen wurde die Coronaverordnung auch für die Gastronomie gelockert. Bei entsprechenden Inzidenzen darf die Innengastronomie wieder öffnen und die Testpflicht im Bereich der Außengastronomie entfällt. /picture alliance, Julian Stratenschulte
In Niedersachsen wurde die Coronaverordnung auch für die Gastronomie gelockert. Bei entsprechenden Inzidenzen darf die Innengastronomie wieder öffnen und die Testpflicht im Bereich der Außengastronomie entfällt. /picture alliance, Julian Stratenschulte

Berlin – Die geplanten Lockerungen bei der Coronatestpflicht für bestimmte Aktivitäten wird vom Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, begrüßt.

„Wir finden es gut, dass immer mehr Bundesländer darüber nachdenken, die Testpflicht für die Außen­gastronomie und andere Aktivitäten an der frischen Luft abzuschaffen. Die niedrigen Inzidenzwerte sprechen für einen Wegfall“, sagte Gassen heute. Selbstverständlich müssten die Hygieneregeln auch für draußen weiterhin gelten.

Mit durch die Coronaimpfungen zügig weiter sinkenden Inzidenzzahlen werde auch für Innenräume bald die Testpflicht entfallen können, so die Einschätzung des KBV-Chefs.

Mehrere Länder reagierten bereits mit Öffnungsbeschlüssen auf die sinkenden Coronakennzahlen: In Berlin dürfen Restaurants voraussichtlich von übermorgen an wieder ihre Innenräume für Gäste öffnen. In Brandenburg sind von morgen an wieder Restaurantbesuche in Innenräumen und in der Außengastro­nomie teilweise ohne Testpflicht erlaubt.

Auch in Hamburg darf vom Wochenende an die Innengastronomie wieder öffnen. Im beliebten Schan­zen­viertel und Teilen von St. Pauli wird aber zugleich ein Alkoholverbot eingeführt.

In Sachsen-Anhalt sollen von heute an wieder mehr Menschen zusammentreffen dürfen. Mecklenburg-Vorpommern lockert seine Coronatestpflicht für Urlauber – wer in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus Urlaub machen will, muss zwar bei Anreise einen negativen Coronatest vorlegen, ihn aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen.

Rheinland-Pfalz lockert die Coronabeschränkungen von heute an für Sport, Kultur, Freizeit, Gastronomie und Hotellerie. Voraussetzung ist laut Beschluss der Landesregierung die stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, unter 50 ist noch mehr möglich. In der Außengastronomie sowie bei anderen Außenaktivi­täten entfällt die Testpflicht, „bei möglichst digitaler Kontakterfassung“.

aha/dpa

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