Ausland

COVID-19-Impfstoff: Umweltverträglichkeits­prüfung entfällt

  • Mittwoch, 15. Juli 2020
/Connect world, stock.adobe.com
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Brüssel – Die Europäische Union (EU) setzt befristet Auflagen aus, um die Forschung gegen SARS-CoV-2 zu beschleunigen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten gestern mitteilte, werden vom kommen­den Samstag an COVID-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Orga­nismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft wer­den können.

Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten COVID-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“ Ein Impfstoff gegen COVID-19 werde dringend benötigt.

Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von COVID-19 feststellt.

dpa

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