Politik

COVID-19: Kliniken in Brandenburg müssen Betten frei halten

  • Mittwoch, 13. Januar 2021
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Potsdam – Wegen der weiter steigenden Infektionszahlen hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) die Krankenhäuser angewiesen, Betten für COVID-19-Patienten frei zu halten. Seit dem 9. Januar gebe es dazu eine Allgemeinverfügung, wie ihr Ministerium gestern mitteilte.

Für die Aufnahme und Behandlung von COVID-19-Patienten sei jedes Krankenhaus verpflichtet, Betten­kapazitäten vorzuhalten, teilte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse gestern mit.

Es müssten sowohl Betten auf den normalen Stationen als auch intensivmedizinische Betten, insbeson­dere mit Beatmungsmöglichkeit, für die Behandlung zur Verfügung stehen. „Die Botschaft ist klar: Wir müssen jetzt alle Reserven nutzen und aktivieren“, sagte Hesse.

Die Bettensteuerung des Landes über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) habe zwar bislang gut funktioniert, hieß es weiter. Durch die weiter steigenden Infektionszahlen sei es aber notwendig, alle Reserven und zusätzliche Kapazitäten in den Krankenhäusern zu erschließen. Daher sei eine verbindliche Mindestquote der Vorhaltung in Allgemein- und Intensivstationen festgelegt worden.

Zur Absicherung dieser Strategie sei es wichtig, dass der Bund endlich Ausgleichszahlungen für Leer­stand in allen Kliniken ermöglicht, erklärte das Gesundheitsministerium. Dazu gebe es diese Woche noch einen Vorschlag des Bundes.

dpa

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