COVID-19: Neurologen warnen vor eigenmächtigem Absetzen von Immuntherapien

Berlin – Patienten mit einer neurologischen Autoimmunerkrankung wie Multipler Sklerose (MS), Vaskulitiden und anderem sollten ihre immunsupprimierenden oder immunmodulierenden Medikamente keinesfalls ohne Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt absetzen.
Ein Behandlungsabbruch könne zu einer deutlichen Verschlechterung der Autoimmunerkrankung führen „und das stünde in aller Regel nicht in Relation zu dem Risiko, an COVID-19 zu erkranken“, warnt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN).
Grundsätzlich zählt das Robert-Koch-Institut (RKI) Menschen mit unterdrücktem Immunsystem zur Risikogruppe für einen schwereren COVID-19-Krankheitsverlauf. „Doch was ist die Konsequenz?“, fragt die DGN.
„Eine gut eingestellte Immuntherapie, die stabil die Krankheit kontrolliert und ihr Fortschreiten verhindert, sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, erläutert Harald Prüß, Sprecher der Kommission Neuroimmunologie der DGN. Zumindest sollte vor einem Therapiewechsel immer eine individuelle Risikoabwägung vorgenommen werden.
„Vereint der Patient gleich mehrere Corona-Risikofaktoren in sich, ist er beispielsweise sehr alt oder leidet unter anderen Begleiterkrankungen wie Diabetes mellitus oder einer Herzkrankheit, kann eine eventuell eine Umstellung auf kürzer wirksame und besser steuerbare immunmodulierende Substanzen erwogen werden, aber bei den meisten Patienten ist das medizinisch nicht erforderlich“, so der Experte.
Hans-Christoph Diener, Pressesprecher der DGN, betont zudem, dass es derzeit keinerlei Nachweis dafür gebe, dass die Immuntherapie das Risiko erhöhe, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder an COVID-19 zu erkranken.
„Die größte Gefahr der Immuntherapie im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus ist wahrscheinlich, dass viele Präparate als intravenöse Infusion in der neurologischen Praxis oder Klinik verabreicht werden, die in diesen Zeiten natürlich alles andere als menschenleer sind“, erläutert der DGN-Generalsekretär Peter Berlit.
Die DGN empfehle daher den Patienten, in der neurologischen Praxis/Klinik und auf dem Weg dahin einen Mundschutz zu tragen, nach Möglichkeit nichts anzufassen beziehungsweise sich in regelmäßigen Abständen die Hände zu desinfizieren. „Beratungsgespräche sollten – dem Gebot der Zeit folgend – telefonisch oder per Videosprechstunde durchgeführt werden“, so Berlit.
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