Curevac: Ministerium muss nicht über Absprachen informieren

Köln – Das Bundesgesundheitsministerium muss der Presse keine Auskunft über Absprachen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) zum angeblichen US-Interesse am Biotechanbieter Curevac geben. Das teilte das Verwaltungsgericht Köln heute mit. Es hatte sich mit einem Eilantrag eines Journalisten in der Sache befasst.
Konkret ging es um die Phase, in der in der Öffentlichkeit über angebliche Versuche amerikanischer Behörden berichtet wurde, Zugriff auf Forschungsergebnisse des Unternehmens, das einen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 entwickelt, zu bekommen.
Der Antragsteller habe dazu um Auskunft vom Ministerium über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Spahn und Kanzlerin Merkel gebeten, so das Gericht. Dieses habe den Antrag aber abgelehnt. Der Journalist stellte einen Eilantrag.
Das Gericht lehnte diesen ab. Dem „presserechtlichen Auskunftsanspruch“ stehe der „Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“ entgegen, erklärte es.
Im konkreten Fall gehe es um Abstimmungen zu einem dynamischen Geschehen, bei dem „ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eine eventuelle künftige Entscheidung gewahrt bleiben“ müsse.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten nach Angaben des Gerichts Beschwerde einlegen.
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