Ärzteschaft

Hausarztvertrag: Huml zwingt AOK zur Umsetzung

  • Donnerstag, 28. Mai 2015

München – Nach monatelangem Streit ums Geld zwischen der AOK und Hausärzten greift Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zu einer Zwangsmaßnahme. Huml erließ am Donnerstag einen „Verpflichtungsbescheid”, um die widerspenstige Krankenkasse zur Umsetzung des Hausärztevertrags zu zwingen.

Die Ministerin verband das mit harscher Kritik an der AOK: Sie bedauere, dass der Bescheid notwendig geworden sei - aber dieser Schritt sei unvermeidlich. „Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz.”

Das Gesundheitsministerium übt die Rechtsaufsicht über die AOK aus und kann deswegen auch Zwangsmaßnahmen anordnen. Die Kasse gab sich betont gelassen: „Wir haben die Anordnung erhalten und prüfen sie. Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen”, sagte eine Sprecherin.

Die AOK Bayern kämpft um die Umsetzung des geschiedsten Hausarztvertrages mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). Dazu hatte sie jetzt zusätzlich zur bereits eingereichten Klage Eilantrag beim Sozialgericht München gestellt. Die Kasse möchte erreichen, dass das Gericht den Schiedsspruch vorläufig außer Kraft setzt. „Die Lösung kann nicht darin liegen, auf der Umsetzung eines nicht umsetzbaren Schiedsspruchs zu beharren“, sagte Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern.

Der Hausärzteverband wies gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt daraufhin, dass der Konflikt sich zwischenzeitlich verlagert habe und jetzt in erster Linie zwischen der Kasse und dem bayerischen Gesundheitsministerium ausgetragen werde.

Grund dafür ist, dass das Ministerium als Aufsichtsbehörde den geschiedste Vertrag nicht beanstandet hatte, worauf er rechtsgültig geworden war. Die finanziellen Implikationen des Vertrages gelten deshalb schon ab Anfang April diesen Jahres. Dennoch weigert sich die AOK, den Vertrag umzusetzen.

hil/dpa

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