Politik

Landessozialgericht: AOK Bayern muss Hausarztvertrag vorläufig umsetzen

  • Mittwoch, 7. Oktober 2015

Köln – Die AOK Bayern muss den Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzte­verband vorläufig umsetzen. Der Vertrag war nach einem Schiedsspruch zustande gekommen und sollte am 1. April wirksam werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) am 6. Oktober entschieden (Az.: L 12 KA 83/15 B ER). Das LSG hob damit eine Einstweilige Anordnung des Sozialgerichts München auf, das im Juni den Hausarzt­vertrag für nicht wirksam erklärt hatte. Das LSG begründete seine Entscheidung damit, dass sich die Festsetzungen der Schiedsperson „noch im Rahmen des ihr zustehenden Gestaltungsspielraums bewegt“ hätten.

Die AOK hatte vor dem Sozialgericht geklagt, weil sie den Hausarztvertrag in der vorliegenden Form für nicht umsetzbar hielt, unter anderem, weil er ihrer Ansicht nach in Fragen der Vergütung völlig unterschiedliche Auslegungen zulässt. Das mache eine sichere Kalkulierbarkeit der Kosten unmöglich, hatte die Kasse argumentiert. Sie will den geschiedsten Hausarztvertrag nach der Entscheidung des LSG nun umsetzen. Über das weitere Vorgehen werde man mit dem Bayerischen Hausärzteverband beraten, heißt es in einer Mitteilung der AOK. Endgültige Rechtssicherheit gebe es aber erst, wenn die gerichtliche Klärung in der Hauptsache erfolgt sei.

Der Hausärzteverband forderte nach dem LSG-Urteil die AOK auf, den Hausarztvertrag endlich „verantwortungsvoll und partnerschaftlich“ zu leben. „Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund Hausarztverträge im Gesetz festgeschrieben“, sagte dessen Vorsitzender, Dieter Geis. Sie böten den Patienten eine bessere Versorgung und den Hausärzten eine wirtschaftliche Perspektive. Außerdem könne eine sinnvolle Steuerung der Patienten durch den Hausarzt unnötige Behandlungen vermeiden. Die AOK Bayern müsse ihre Blockadehaltung bei der Umsetzung des Hausarztvertrages aufgeben. Der Haus­ärzte­verband strebe jedenfalls nach wie vor eine vertragspartnerschaftliche Zusammen­arbeit auf Augenhöhe an.

Über die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern befinden sich Hausärzteverband und AOK in einem Dauerkonflikt. Schon der erste Hausarztvertrag im Februar 2009 kam nur auf politischen Druck zustande. Seither ist es Hausärzten und AOK trotz wiederholter Vermittlungsversuche der Politik nicht mehr gelungen, sich auf dem Verhandlungsweg auf einen Anschlussvertrag zu verständigen. Die AOK räumte ein, dass sie Hausarzt­verträge unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigung bevorzugen würde.

HK

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