Politik

Rechtsgutachten hält neuen Bluttest auf das Down-Syndrom für illegal

  • Donnerstag, 5. Juli 2012
Uploaded: 05.07.2012 14:30:27 by mis
dapd

Berlin – Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte pränatale Test auf Down-Syndrom „PraenaTest“ durch eine Blutentnahme bei der werdenden Mutter ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies ist zumindest das Fazit des heute veröffentlichten Rechtsgutachtens von Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn. Wegen einer unzulässigen Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit Dritter sei zudem der „PraenaTest“ entsprechend dem Medizinprodukte­gesetz nicht als Medizinprodukt verkehrsfähig, erklärte Gärditz. Die zuständigen Landesbehörden seien nach dem Gesetz ermächtigt, zu verhindern, dass der "PraenaTest" auf den Markt komme.   

„Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken. Nach dem Gendiagnostikgesetz müssen aber gerade diese Zwecke für eine zulässige vorgeburtliche Untersuchung vorliegen“, erklärte Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.  Das Down-Syndrom ist weder therapierbar noch heilbar. „Es geht beim Bluttest fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskriminiert damit Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf Leben", warnte Hüppe.

Im Gegensatz zur risikoreichen Amniozentese werden für „PraenaTest“ nur zweimal zehn Milliliter Blut der Mutter untersucht. Von den Krankenkassen wird er nicht übernommen  und kostet etwa 1.200 Euro. Doch mit dem neuen „vermeintlich einfacheren“ Test sei zu befürchten, dass die „Rasterfahndung“ nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt werde, sagte Hüppe.

 „Damit steigt der Druck auf Frauen, den angeblich risikoärmeren Test durchführen zu lassen und bereits bei auffälligem Befund abzutreiben. Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom austragen, werden sich zukünftig noch mehr rechtfertigen müssen.“ Im Gendiagnostikgesetz seien für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht den Test indes nicht als den Kern des Problems: Es stehe nicht eine neue Diagnose-Methode zur Diskussion, „sondern es geht um die Pränatal-Diagnostik und ihre Konsequenzen insgesamt“, sagte er der Rheinischen Post. „Unsere Gesellschaft hat sich für Pränatal-Diagnostik entschieden. Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Daher ist es besser, diesen Bluttest anzuwenden, als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasser­untersuchung vorzunehmen.“

Behindertenverbände, Lebensschützer und Vertreter der katholischen Kirche lehnen den Bluttest indes ab, weil er eine Selektion von Menschen mit Behinderung ermögliche. Zuletzt hatte der Münsteraner Bischof Felix Genn die „Allmachtsfantasie“ angeprangert, dass der Mensch bis ins Erbgut hinein alles machen und kontrollieren wolle.

ER

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