Debatte über neue Regulierung genom-editierter Pflanzen gefordert
Berlin – Die Gentechnik-Definition im Gentechnikgesetz sollte aufgrund neuer molekularbiologischer Techniken, die unter dem Begriff genome editing oder Genomchirurgie zusammengefasst werden, überdacht und gegebenenfalls überarbeitet werden. Dieser Ansicht waren viele Experten, die am 14. Februar in Berlin bei einer Veranstaltung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, des Deutschen Ethikrats und der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Entwicklungen in der Pflanzenzucht und die daraus resultierenden ethischen und rechtlichen Fragen diskutierten. Politik, Behörden, Gerichte und die Wissenschaft stünden vor der großen Herausforderung mit einer veränderten Situation umzugehen und zeitgemäße Lösungen für die Regulierung genom-editierter Pflanzen zu finden, so ihr Fazit.
Die Genomchirurgie hat in der Tat die gesamte molekularbiologische Grundlagenforschung und auch die Pflanzenzüchtung in den letzten Jahren stark verändert. Die Techniken erlauben sehr präzise und kontrollierte Austausche und Löschungen einzelner DNA-Bausteine bis hin zu kompletten Gensequenzen. Im Ergebnis ist meist nicht mehr nachvollziehbar, ob die genomische Veränderung die Folge einer natürlichen Mutation, einer konventionellen Züchtungsmethode oder eines gezielten molekularbiologischen Eingriffs ist. Die neuen Sorten lassen sich demzufolge weder genetisch noch anhand der erzielten Eigenschaften von durch konventionelle Züchtung entstandenen Sorten abgrenzen.
Für das deutsche Gentechnikgesetz ist aber gerade die Unterscheidbarkeit von „natürlichen“ Veränderungen und solchen, die auf „nicht natürlichem“ Wege erreicht werden können, ein zentrales Element. „Wir brauchen zeitnah eine gesetzliche Regelung, ob genom-editierte Nutzpflanzen generell als gentechnisch veränderte Organismen gelten sollen oder ob man eher in Einzelfallbetrachtungen die spezifischen Eigenschaften der erzeugten Pflanzensorten einer Risikobewertung unterzieht", sagte Jörg Hacker, Mikrobiologe und Präsident der Leopoldina.
Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der Theologe Peter Dabrock, hält eine Diskussion über die Regulierung genom-editierter Pflanzen für notwendig. Zu beachten sei dabei: „Man trägt Verantwortung für das, was man tut, aber auch für das, was man wider besseres Wissen, verhindert", sagte er. Die Politik dürfe dabei nicht an der Wissenschaft vorbei gehen und durch ständige Wiederholung bisheriger Bedenken „alternative Fakten“ schaffen.
Die Mikrobiologin und Vizepräsidentin der DFG, Katja Becker, betonte: „Wir wünschen uns eine sachliche Diskussion darüber, ob die bisherige Betrachtung nicht mittlerweile obsolet geworden ist und durch eine produktorientierte Sicherheitsbewertung ersetzt werden sollte."
Es gelte, die wirklichen Risiken abzuwägen und zu kommunizieren. Bei der Risikobewertung neuer Pflanzenzüchtungen sollten die spezifischen Eigenschaften der Züchtungsprodukte im Mittelpunkt und weniger die Methoden, mit denen sie erzeugt wurden. Dies würde zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatte über die Grüne Gentechnik beitragen und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen Rechnung tragen. „Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit sind ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt“, sagte sie.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: