Defi: Viele Patienten beachten Fahrverbote nicht
Hamburg – Fast die Hälfte der Herzpatienten, denen wegen bedrohlicher Herzrhythmusstörungen und eingeschränkter Ventrikelfunktion ein Kardioverter-Defibrillator (ICD) implantiert wurde, erinnern sich später nicht daran, dass sie ihr Arzt über ihre eingeschränkte Fahrtauglichkeit und die Empfehlung, kein Auto zu lenken, aufgeklärt hat. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die auf der 80. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie in Mannheim vorgestellt wird.
In der Umfrage, die Friederike Hartel vom Universitären Herzzentrum Hamburg anlässlich einer Nachsorgeuntersuchung bei 60 Patienten durchgeführt hat, kam außerdem heraus, dass deutlich mehr als ein Drittel (41,67 Prozent) sich nicht an die diesbezügliche Empfehlung hält und das Fahrverbot gelegentlich oder dauerhaft missachtet. Die Medizinerin rät ihren Kollegen, in Entlassungsgesprächen und im Arztbrief das Thema klar und deutlich zu thematisieren. Aus „ärztlich-forensischer Sicht“ sollten sich die Ärzte die erfolgte Aufklärung schriftlich bestätigen lassen.
Da das Auftreten ventrikulärer Tachyarrhythmien beim Fahren eine Bewusstlosigkeit nach sich ziehen kann, gibt es in allen europäischen Ländern Einschränkungen für ICD-Träger, Fahrzeuge zu führen. Die Fahrverbote sind abgestuft. Sie richten sich unter anderem nach der Indikation, dem Anlass der Fahrzeugnutzung (beruflich/privat) und der Dauer seit der Implantation. Viele Patienten dürfen sich nach einem ereignisfreien Intervall von mehreren Monaten zur privaten Nutzung wieder hinters Steuer setzen.
Die Studie ergab, dass Einsicht und Verhalten der Patienten nicht immer übereinstimmen. So äußerten 68,33 Prozent der Studienteilnehmer Verständnis für ein krankheitsbedingtes Fahrverbot, tatsächlich daran gehalten haben sich aber nur 58,33 Prozent.
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