Ärzteschaft

Delegation von Aufgaben an Fachangestellte im Alltag oft schwierig

  • Dienstag, 17. September 2013

Bochum – Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Medizinische Fachangestellte Ärzte in der Praxis zusätzlich entlasten könnten, sie sind aber im Augenblick zum Teil nur schwer umzusetzen. Das berichtet der Verband medizinischer Fachberufe eV nach einer Diskussionsveranstaltung am Freitag. Der Verband hatte die Podiumsdiskussion zur Einweihung seiner neuen Geschäftsstelle in Bochum ausgerichtet.

Problematisch sei zum Beispiel, dass die EBM-Ziffer für die nichtärztliche Praxisassistentin nur in unterversorgten Gebieten anwendbar sei. Auch im fachärztlichen Bereich müssten Praxen oder Praxisnetz gute Ideen zunächst über Projekte realisieren, weil die gesetzlichen Grundlagen noch fehlten. „Die Politik muss schnell reagieren und den Rechtsrahmen anpassen“, forderte Sabine Ridder, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

Das bestätigte Henrik Schneider, Jurist an der Universität Leipzig und Mitautor eines Gutachtens über unterstützende Tätigkeiten und ständige Aufsicht von Medizinischen Fachangestellten in der Radiologie. „In der Praxis ist die Delegation längst angekommen. Die juristischen Kategorien hinken hinterher. Die Leistungsfähigkeit und die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten wird insbesondere von Juristen unterschätzt“, so Schneider in der Podiumsdiskussion.

Selbstverwaltung erzielt Fortschritt
Unterdessen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen über die grundsätzlichen Anforderungen an die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiterinnen in der ambulanten Versorgung verständigt. In einem nicht abschließenden Katalog werden solche Leistungen und die spezifischen Anforderungen an deren Erbringung aufgeführt.

Die als Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geschlossene Vereinbarung, die zum 1. Oktober in Kraft tritt, hält fest, welche Leistungen des Arztes grundsätzlich nicht delegier­bar sind. Präzisiert wird, dass zwischen der nichtärztlichen Mitarbeiterin und dem delegierenden Vertragsarzt ein dienstvertragliches Verhältnis bestehen muss.

Der Arzt muss sicherstellen, dass die Mitarbeiterin für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet ist. Abhängig von deren Qualifikation hat er sie zur selbstständigen Durchführung der Leistung anzuleiten und regelmäßig zu überwachen.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler sieht in der Vereinbarung eine gute Grundlage und Richtschnur für die Betreuung der Patienten im Team von Ärzten und nichtärztlichen Mitarbeitern. „Das Prinzip Delegation statt Substitution ist für uns immer die leitende Orientierung gewesen. Diese spiegelt sich in der Vereinbarung wider“, so der KBV-Chef.

TG/hil

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