Demenzkranke nicht nur aus dem medizinisch-pflegerischen Blickwinkel betrachten
Münster – Demenzpatienten nicht lediglich als pflege- und hilfsbedürftige Kranke wahrzunehmen fordert die Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Wir werden uns auch mit der ethischen Frage beschäftigen müssen, über wieviel Selbstbestimmung ein dementer Mensch noch verfügt. Wir müssen erkennen, welche Bedürfnisse er hat, um so mögliche Zwangsmaßnahmen zu verhindern“, sagte der Präsident der Ärztekammer, Theodor Windhorst, anlässlich des Ethikforums „Selbstbestimmung und Demenz“ in Münster.
Selbst wenn Demenzkranke sich kaum noch artikulieren und orientieren könnten, müsse der Erhalt ihrer Lebensqualität an erster Stelle stehen. „Demenz-Patienten müssen ihre Würde und ihre Selbstbestimmungsmöglichkeiten behalten können“, so Windhorst. Wichtig sei, die UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderung konsequent umzusetzen, weil sie auch für Demenzpatienten Gültigkeit hätten.
Windhorst wies daraufhin, dass die Ärztekammer Westfalen-Lippe im vergangenen Jahr eine Demenzbeauftragte benannt, um Ärzte für das Thema zu sensibilisieren.
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