Der Chirurg Christoph Broelsch wird in Kürze aus der Haft entlassen

Köln – Der im März 2010 vom Landgericht Essen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilte Chirurg Christoph Broelsch (68) soll in Kürze auf Bewährung entlassen werden. Broelsch hat dann die Hälfte der Haftzeit verbüßt. Dies teilte Oberstaatsanwältin Anette Milk vom Landgericht Essen dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage mit. Der ehemalige Direktor der Klinik für Allgemeine und Transplantationschirurgie der Universität Essen war vor drei Jahren von der XXI. Wirtschaftsstrafkammer der Nötigung, der Bestechlichkeit, des Betrugs, des versuchten Betrugs, der Steuerhinterziehung und der versuchten Steuerhinterziehung für schuldig befunden worden.
So habe Broelsch im Gespräch mit Patienten Behandlungen als besonders dringlich dargestellt oder erklärt, nur er könne aufgrund seiner Qualifikation die Therapie vornehmen, so dass die Kranken sich gezwungen sahen, sogenannte Spendengelder zu zahlen, um behandelt zu werden. Der Arzt habe 158.000 Euro „Spendengelder“ erhalten und Steuern in Höhe von 40 000 Euro hinterzogen.
Eine Revision der Verteidigung hatte der Bundesgerichtshof im Sommer 2011 zurückgewiesen, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Über das Aussetzen der Haftstrafe hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden, zuständig für die Justizvollzugsanstalt, in der Broelsch zuletzt im offenen Vollzug war. Wesentliche Gründe waren nach Auskunft von Milk ein außergewöhnlich gutes Vollzugsverhalten, Einsicht in das Fehlverhalten, die Tatsache, dass der Chirurg unter dem Verlust der persönlichen und beruflichen Reputation zu leiden habe und die Prognose, dass keine weiteren Straftaten von Broelsch zu erwarten seien.
Im Urteil des Landgerichts Essen (AZ: 56 KLs20/08 LG Essen) hatte es geheißen, es habe Broelsch die Einsicht gefehlt, Unrecht zu tun. Unter Strafrechtlern wurde das Strafmaß teilweise als zu hoch kritisiert (MedR 2012; 30: 187-91).
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