Ärzteschaft

Der Sicherstellungs­auftrag – zeitgemäßes Konzept oder von gestern?

  • Donnerstag, 21. November 2013
Uploaded: 21.11.2013 14:38:48 by mis
Günther Buchholz, Mark Barjenbruch, Ulrich Wenner, Cornelia Prüfer-Storcks, Leonhard Hansen, Johann-Magnus von Stackelberg (v.l.)

Berlin – „Die deutliche Mehrheit der Krankenkassen weiß sehr wohl die Vorteile der gemeinsamen Selbstverwaltung und des KV-Systems zu schätzen“, bekräftigte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzen­verbands bei einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am 19. November in Berlin. 

Diskutiert wurde im Haus der Kaiserin-Friedrich-Stiftung darüber, ob hundert Jahre nach dem Berliner Abkommen vom 23. Januar 1913, in dem erstmals Rahmenbedingungen für die Verträge zwischen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten festgelegt wurden, der Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante ärztliche Versorgung noch ein zeitgemäßes Konzept darstellt.

„Gemeinsame Selbstverwaltung ist immer noch ein zukunftsträchtiges Modell“, betonte von Stackelberg. Ob es gelingt, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzu­stellen, stellt für ihn eine Art Messlatte für die Zukunftsfähigkeit des Kollektivvertrags dar. In der gemeinsamen Selbstverwaltung müsse man zum Beispiel den Bedürfnissen der nächsten Generation nach einer neuen  Work-Life-Balance Rechnung tragen; diese denke gar nicht daran, sich als einzelner Facharzt irgendwo in der Fläche niederzu­lassen.

Gemeinsam auch mit der Politik gehe es darum, ein Ordnungsmodell auch für angestellte Ärzte, für die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu entwickeln. Ein solches Ordnungsmodell, das auch das Lebensrecht der KVen sichere, sei überfällig.

„Wir als KV haben zwar formal den Sicherstellungsauftrag, Ärzte aufs Land zu kriegen, wir sind aber als KV nicht in der Lage, die fehlende Attraktivität eines Gebietes auszu­gleichen“, merkte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KV Niedersachsen, dazu an. Er verwies auf die verschiedenen Projekte, die seine KV in unterversorgten Regionen angestoßen habe. Wenn man junge Ärzte für die Niederlassung gewinnen wolle, müsse man ihnen auch ein System anbieten, in dem sie Spaß haben zu arbeiten.

„Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler – so ist es auch in der Sicherstellungsfrage.“ Lange könne man über das angemessene ärztliche Honorar diskutieren – „wenn Sie keinen dafür finden, wird man etwas dazugeben müssen, um die Ausgangslage für die angehenden Ärzte zu verbessern“. Mit den zahllosen gesetzlichen Regelungen der vergangenen Jahre sei der Sicherstellungsauftrag zudem schleichend  ausgehöhlt worden. Die KV Niedersachsen habe mittlerweile kaum noch einen eigenen Entscheidungsspielraum.

Wie von Stackelberg und Barjenbruch sprach sich auch Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit in Hamburg, für den Erhalt kollektivvertraglicher Reglungen in der ambulanten Versorgung aus. „Ich bin ein Fan der Selbstverwaltung, manchmal habe ich aber das Gefühl, einer der letzten. Die Kritik nimmt auch in der Politik zu. Der Sicherstellungsauftrag werde häufig reklamiert, „aber er muss auch erfüllt werden“.

Wenn es Probleme gebe, würden diese zu häufig bei der Politik, ohne dass diese die nötigen Instrumente habe, bestimmte Entwicklungen zu begleiten oder zu steuern. „Die Länder müssen dort  in ihrer Kompetenz gestärkt werden, damit sie das, was ohnehin bei ihnen abgeladen wird, auch tatsächlich erfüllen können.“

TG

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