Deutscher Ärztetag spricht sich für Stärkung der ambulanten Weiterbildung aus

Frankfurt am Main – Für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung hat sich heute in Frankfurt der 118. Deutsche Ärztetag ausgesprochen. Im Interesse einer bestmöglichen Qualifizierung junger Ärztinnen und Ärzte sei es notwendig, die Möglichkeiten der Weiterbildung in den Praxen auszubauen. Verpflichtende ambulante Weiterbildungsabschnitte könnten aber nur dann eingeführt werden, wenn deren Finanzierung gesichert sei, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.
In diesem Zusammenhang begrüßten es die Abgeordneten, dass mit dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen die bislang auf die Allgemeinmedizin beschränkte Förderung von ambulanten Weiterbildungsstellen auf andere Fachgebiete ausweiten können. Allerdings fehle bislang ein angemessenes Finanzierungsmodell, für das der Gesetzgeber einen Rahmen schaffen müsse. Es sei begrüßenswert, dass Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung unabhängig von gesetzgeberischen Maßnahmen zurzeit über eine solche bundesweit koordinierte finanzielle Förderung diskutierten.
„Weiterbildung ist ärztliche Berufsausübung“
In einem weiteren Beschluss stellte der Ärztetag klar, dass die Weiterbildung im Rahmen ärztlicher Berufsausübung stattfindet. Daraus leite sich auch der Anspruch der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf ein angemessenes Gehalt ab, das den tariflichen Konditionen für die angestellten Ärzte im Krankenhaus entspricht.
Um für eine Angleichung der Gehälter in Kliniken und Praxen zu sorgen, spricht sich das Ärzteparlament für eine Mischfinanzierung aus. Diese solle aus einem gesetzlich verankerten extrabudgetären Förderprogramm der Krankenkassen bestehen sowie aus der Vergütung der Leistungen, die der Weiterzubildende im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit erbringt. Voraussetzung dafür sei, dass die Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich die Möglichkeit erhielten, die Gehälter für die Ärzte in Weiterbildung zu refinanzieren.
Zuvor hatte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Franz Bartmann, bekräftigt, dass es zur Grundphilosophie der Weiterbildung in Deutschland gehöre, dass Ärztinnen und Ärzte nach der Approbation zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. „Die Ausbildung endet nach sechs Jahren“, sagte Bartmann. „Weiterbildung ist ärztliche Berufsausübung.“
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