Ärzteschaft

Deutscher Ärztetag: Überarbeitete (Muster-)Fortbildungs­ordnung mit großer Mehrheit beschlossen

  • Mittwoch, 29. Mai 2013
Uploaded: 29.05.2013 17:09:23 by mis
© Gebhardt

Köln – Die Delegierten des 116. Deutschen Ärztetages wollten beim Tagesordnungs­punkt III zu einem raschen Ende kommen. Anders als zunächst geplant, ließen sie sich keine Bedenkzeit bis zum nächsten Tag, sondern stimmten nach kurzer Diskussion dem vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) vorgelegten Beschlussantrag zur Überar­beitung der (Muster-)Fortbildungsordnung zu. Der Vizepräsident der BÄK, Max Kaplan, erläuterte den Delegierten die im Verlauf eines mehrjährigen Abstimmungsprozess erfolgten Änderungen.

Man habe auf Bewährtem aufbauen können und – abgesehen von einer redaktionellen Überarbeitung – nur in einigen wenigen Teilbereichen einen Änderungsbedarf  gesehen. Handlungsleitend sei stets gewesen, eine möglichst schlanke Fortbildungsordnung beizubehalten.

„So ist bei den Inhalten der Fortbildung das Spektrum von der fachlichen auf die berufliche Kompetenz erweitert worden, wozu auch Kenntnisse etwa im Bereich der Qualitätssicherung oder Wissensvermittlung zählen sollten.“

Mit den Kategorien I: tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen und K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen gibt es nun  zwei neue Fortbildungs­kategorien. In der bereits bestehenden Kategorie C der für das Fortbildungszertifikat geeigneten Maßnahmen wurde das Peer-Review-Verfahren neu aufgenommen. Für wissenschaftliche Veröffentlichungen wird es zukünftig Fortbildungspunkte geben – bis zu einer Obergrenze von 50 Punkten in fünf Jahren.

Präzisiert wurden die Bestimmungen für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen. Sie müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Interessenkonflikte des Veran­stalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten müssen offengelegt werden – auch gegenüber den Teilnehmern der Fortbildungsmaßnahme.

Kaplan bezeichnete die nun vorliegende (Muster-)Fortbildungsordnung als eine hervor­ragend Grundlage für die Umsetzung in den Landesärztekammern. Dort bestehe dann noch die Möglichkeit, in einer Richtlinie zur Fortbildungsordnung das ein oder andere zu präzisieren.

TG

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