Deutscher Ethikrat: Keine Prüfung neuer Todeskriterien

Köln – Der Deutsche Ethikrat sucht nicht nach neuen Organressourcen und prüft auch keine neuen Todeskriterien. Das betonte heute der Kölner Staatsrechtler und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft des Ethikrats „Sterben, Tod, Organtransplantation“, Wolfram Höfling, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Er bezieht sich damit auf eine Meldung, wonach sich der Ethikrat mit einer Änderung der Kriterien für die Todesfeststellung bei Organspendern beschäftige. Das Interview mit dem Münchener Magazin Focus vom 6. Mai habe sich im Wesentlichen mit anderen Fragen beschäftigt, sagte Höfling.
Was die Problematik der Non-heart-beating (NHB)-Spenden betreffe, „habe ich nur darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitsgemeinschaft ,Sterben, Tod, Organtransplantation‘ bei ihrer Arbeit an einer Stellungnahme – die sich vor dem Hintergrund der Einführung der sogenannten Entscheidungslösung vor allem mit Fragen der Aufklärung und Kommunikation (sowohl auf gesellschaftlicher Ebene als auch mit Blick auf die Angehörigen auf der Intensivstation), darüber hinaus aber auch mit der Hirntodkonzeption und deren Tragfähigkeit befassen wird – auch das Thema NHB-Spende erörtern wird“.
Gründe dafür seien der Umstand einer weitverbreiteten Praxis der NHB-Spende im Eurotransplant-Raum (zu dem auch Deutschland gehört) und zum anderen eine Forderung der Deutschen Gesellschaft für Transplantationsmedizin an die Politik, auch in Deutschland diese Praxis zu ermöglichen.
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