Deutschland setzt Abkommen zu brasilianischen Pflegekräften aus

Berlin – Die Bundesagentur für Arbeit hat die Anwerbung brasilianischer Pflegekräfte nach Deutschland mittels einer zwei Jahre alten Vermittlungsabsprache ausgesetzt.
„Die aktuelle brasilianische Regierung äußerte Bedenken zur Vermittlungsabsprache und zu dem ursprünglich von brasilianischer Seite kommunizierten Überschuss an Pflegefachkräften in Brasilien“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums heute in Berlin.
Die Bundesagentur (BA) sei bis Ende 2023 bei der Vermittlung brasilianischer Pflegefachkräften auch über diese Vermittlungsabsprache mit der Pflegekammer „Conselho Federal de Enfermagem“ aktiv gewesen.
Zuerst hatte die Welt über die Aussetzung der Absprache berichtet. Unter Berufung auf einen Bericht eines brasilianischen Mediums berichtete das Blatt über Beschwerden im Umgang mit Pflegekräften.
Bei einer Lateinamerika-Reise bahnten Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Sommer 2022 auch vermehrte Kooperation zu brasilianischen Pflegekräften an.
Brasilien ist das größte Land Südamerikas und bereits wichtigster deutscher Handelspartner dort. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hielt damals laut Heil die Anwerbung von bis zu 700 Pflegekräften pro Jahr für möglich. In Brasilien gibt es laut des dortigen Berufsverbands 2,5 Millionen Krankenpflegerinnen und -pfleger. Die BA rekrutiert seit 2018 brasilianische Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt.
Der Grund für die Aussetzung der Vereinbarung mit der brasilianischen Kammer ist nun laut Arbeitsressort, dass die Anwerbung nicht auf Kosten des Arbeitsmarkts in Brasilien gehen soll. Brasilianische Bedenken über einen doch nicht so großen Überschuss an Pflegefachkräften in Brasilien hätten noch nicht ausgeräumt werden konnten, so Heils Ministerium.
Die Entscheidung zur Aussetzung des Abkommens entspreche den Grundsätzen fairerer Mobilität, nach denen es keine Anwerbung entgegen den Wünschen des betroffenen Landes geben und ein Verlust nötiger qualifizierter Arbeitskräfte im Herkunftsland vermieden werden solle.
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