DGB fordert Anti-Stress-Verordnung gegen ständige Erreichbarkeit

Berlin – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat von der Bundesregierung klare Regeln zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit gefordert. Das Arbeitsschutzgesetz müsse durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, sagte heute DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Dem DGB-Index für Gute Arbeit zufolge müssten 60 Prozent der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit erreichbar sein, 33 Prozent sogar oft oder sehr oft.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte zuvor klare Regeln zum Umgang mit Smartphones, Handys und Computern gefordert. Es müsse festgelegt werden, zu welchen Uhrzeiten ein Mitarbeiter erreichbar sein solle und wann er dafür einen Ruheausgleich bekomme.
Die ständige Erreichbarkeit führe zu „erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst“, sagte Buntenbach. So sei die Zahl psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren „geradezu explodiert“: „Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung.“
Buntenbach forderte „mehr Beratung, Kontrolle und im Zweifel auch Sanktionen für die Arbeitgeber“. Nur so könne sich die Erkenntnis flächendeckend durchsetzen, dass Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssen. „Wohlklingende Appelle“ der Bundesarbeitsministerin reichten dafür aber nicht aus. Eine Anti-Stress-Verordnung müsse deshalb die klaren Regeln definieren, die auch von der Leyen gefordert habe.
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