Diabetesgesellschaften kritisieren Kompetenzchaos bei Betreuung von Kindern

Berlin – In Deutschland sind nach Ansicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und DiabetesDE Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1 nicht eindeutig im Sozialgesetzbuch geregelt. Beide mahnten nun bundeseinheitliche Regelung für die Beantragung und Bewilligung von Hilfeleistungen für betroffene Kinder an. „Dieses zermürbende Kompetenzchaos für die Eltern muss endlich ein Ende haben“, sagte Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von DiabetesDE.
Fachgesellschaften zufolge leben in Deutschland rund 30.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Diabetes Typ 1. Gerade jüngere Kinder benötigten bei der Blutzuckerkontrolle und Insulingabe im Kindergarten- und Schulalltag Unterstützung durch geschultes Personal.
„Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, dass die gleichberechtigte Teilhabe für Kinder mit Diabetes Typ 1 in deutschen Kindergärten und Schulen trotz aller politisch wohlgemeinten Debatten zur Inklusion oft von Zufallsfaktoren abhängt“, sagte DDG-Präsident Dirk Müller-Wieland.
Die Begleitung der Kinder durch Erzieher und Lehrkräfte sei eine rein freiwillige Leistung – etwa beim Messen des Blutzuckerspiegels, der Berechnung der Kohlenhydrate beim Essen, des Insulinspritzens oder der Betreuung beim Schulsport beziehungsweise bei Ausflügen. Kann die Einrichtung die Unterstützung nicht leisten, könne eine externe Assistenzkraft notwendig sein.
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